Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Köln: Irreführung durch zunächst begrenzte Rabattreklame und nachfolgender Angebotsverlängerung

Eine zunächst zeitliche befristete Werbeaktion, die nach ihrem Ablauf verlängert wird, ist eine unzulässige Irreführung des Kunden und stellt somit einen Wettbewerbsverstoß dar <link http: www.online-und-recht.de urteile werbung-mit-kurzer-angebotsdauer-bei-verlaengerung-der-rabattaktion-irrefuehrend-6-u-174-10-oberlandesgericht-koeln-20110325.html _blank external-link-new-window>(OLG Köln, Urt. v. 25.03.2011 - Az.: 6 U 174/10).

Die Beklagte, die Matratzen zum Verkauf anbot, warb mit einer zeitlich befristeten Rabattaktion. Nach Ablauf dieses Zeitraumes verlängerte sie die Aktion um einen weiteren Monat.

Die Kölner Richter stuften dies als Irreführung des Verbrauchers ein.

Befristete Preisaktionen dienten allein dem Zweck, den Absatz zu erhöhen. Die Kunden sollten durch die niedrigen Preis angelockt und zum Kauf bewegt werden. Der Verbraucher werde aber in unzulässiger Weise in die Irre geführt, wenn die Beklagte die Preisaktion verlängere. Denn der Kunde gehe davon aus, dass er eigentlich nur kurze Zeit zu einer Kaufentscheidung habe und verzichte daher eher auf einen Vergleich der Preise.

Das OLG Hamm <link http: www.online-und-recht.de urteile kein-wettbewerbsverstoss-bei-verlaengerung-von-rabattaktion-4-u-95-09-oberlandesgericht-hamm-20090908.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 08.09.2009 - Az.: 4 U 95/09) ist genau gegenteiliger Ansicht und stuft die Verlängerung einer zeitlich befristeten Rabattaktion als rechtmäßig ein.

 

Rechts-News durch­suchen

29. Juni 2026
Wer in Anzeigen seine Identität und Anschrift verschweigt, riskiert ein Ordnungsgeld. Auch wenn nur der Geschäftsführer als Kontakt genannt wird.
ganzen Text lesen
29. Juni 2026
Makler müssen in Immobilienanzeigen Rechtsform und Anschrift nennen, Name und Website allein reichen nicht aus.
ganzen Text lesen
25. Juni 2026
Gewerbeverbot wegen aggressiver Gewinnspielwerbung? Das reicht nicht, wenn Verbrauchern kein direkter finanzieller Schaden entsteht.
ganzen Text lesen
24. Juni 2026
"Unlimited on Demand" täuscht Verbraucher, wenn zunächst nur begrenztes Datenvolumen verfügbar ist.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen