Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG München: Zeitlich begrenzte Rabattaktion, die verlängert wird, ist Wettbewerbsverletzung

Eine zeitlich begrenzte Rabattaktionen, die ohne sachlichen Grund verlängert wird, ist eine Wettbewerbsverletzung (OLG München, Urt. v. 22.03.2018 - Az.: 6 U 3026/17).

Die Beklagte bewarb u.a. in ihrem Online-Shop zeitlich befristete Rabatte. Nach Ablauf des Zeitraumes bot sie die Waren jedoch weiterhin zu dem günstigen Preis an.

Das OLG München stufte dies als irreführende Werbung ein.

Der Verbraucher gehe davon aus, dass er nur eine bestimmte Zeit die besonderen Angebote erhalte, sodass eine entsprechende Anlockwirkung entstünde. Der Kunde werde hier motiviert, schnell aktiv zu werden und den Kauf zu tätigen.

In Wahrheit handle es sich jedoch um keine solche zeitlich befristete Rabattaktion, da auch nach Ablauf des Zeitraumes weiterhin die gleichen Preise genommen würden.

Dadurch werde der Kunde in die Irre geführt und getäuscht.

Hinweis von RA Dr. Bahr:
Das Urteil entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung.

Der BGH (Urt. v. 07.07.2011 – Az. I ZR 173/09) hat entschieden, dass eine zeitlich befristete Rabattaktion nur aus triftigen Gründen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung der Aktion seitens des Werbenden noch nicht vorhersehbar gewesen sein dürfen, rechtmäßig verlängert werden kann. Der wirtschaftliche Erfolg einer Rabattaktion stellt einen solchen triftigen Grund nicht dar.

Rechts-News durch­suchen

29. September 2026
Wer ein Auto online kauft, kann den Vertrag nicht wegen eines falsch beschrifteten Online-Bestellbuttons rückabwickeln.
ganzen Text lesen
28. September 2026
Wer in vergleichender Werbung ein Testergebnis mit einem klar lesbaren Sternchenhinweis belegt, muss keine Irreführung befürchten, selbst wenn das…
ganzen Text lesen
25. September 2026
Wer die Ergebnisse von Stiftung Warentest mit Affiliate-Links verknüpft, nutzt die bekannte Marke zu Werbezwecken aus und muss mit Unterlassungs- und…
ganzen Text lesen
22. September 2026
Wer Fake-Profile mit fremden Marken und Gesichtern duldet (sog. Scam-Ads), haftet, wenn er trotz Kenntnis nicht schnell genug reagiert.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen