Das OLG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile markenschutz-fuer-zeitungstitel-stimmt-s-3-u-58-08-oberlandesgericht-hamburg-20100512.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 12.05.2010 - Az.: 3 U 58/08) hat entschieden, dass der Zeitungstitel "Stimmt's?" markenrechtlich geschützt ist.
Die Klägerin war ein Presseunternehmen und vertrieb eine Zeitschrift mit dem Titel "Stimmt's?". In dieser Zeitung wurden wissensbezogene Leserfragen beantwortet. Die Beklagte betrieb eine Webseite mit der Rubrik "Stimmt's?", wo die Beklagte ihrerseits wissensbezogene Leserfragen und passende Antworten bereit hielt. Die Klägerin hielt dies für rechtswidrig und begehrte Unterlassung.
Die Hamburger Richter sprachen der Klägerin den Anspruch zu.
Die Bezeichnung "Stimmt´s" sei ein titelschutzfähiges Werk, da es eine hinreichende Unterscheidungskraft aufweise. Anders als beispielsweise "Hobby" oder "Hund" beinhalte der Ausdruck einen auffälligen und kreativen Inhalt und setze sich somit von den sonstigen glatt beschreibenden Begriffen hinreichend ab.