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Kategorie: Onlinerecht

LG Berlin: Amazon-Suchmaschine verletzt keine Markenrechte

Amazon-interne Suchergebnisse, die ein Amazon-Nutzer erhält, wenn er auf der Webseite nach einem bestimmten Produkt sucht, verletzen keine Markenrechte <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile amazon-verletzt-keine-fremden-marken-wenn-suchergebnis-auch-mitbewerber-produkte-anzeigt-landgericht-berlin-20150602 _blank external-link-new-window>(LG Berlin, Urt. v. 02.06.2015 - Az.: 91 O 47/15).

Der Inhaber von mehreren bekannten Marken aus dem Parfumbereich klagte gegen Amazon auf Unterlassung, weil er seine Rechte verletzt sah. Bei Eingabe eines Markennamens tauchten als Suchergebnis auch Produkte von Mitbewerbern auf. 

Das LG Berlin lehnte den geltend gemachten Unterlassungsanspruch ab, da überhaupt keine Markennutzung durch Amazon vorliege.

Denn ein Amazon-Kunde gehe nicht davon aus, dass die angezeigten Ergebnisse ausschließlich die ursprünglich gesuchten Markenprodukte wiedergeben würden.

Dies sei bereits deswegen der Fall, weil die Produkte im einzelnen namentlich gekennzeichnet seien. Hinzu komme, dass Amazon-Nutzer daran gewöhnt sind, dass auf Suchanfragen auch abweichende Produkte angezeigt würden.

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