Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Hamm: ARAL-Werbeanzeige wegen fehlender Informationspflichten wettbewerbswidrig

Die ARAL-Werbeanzeige "Die neuen Crossinos!" ist wegen fehlender Informationspflichten wettbewerbswidrig <link http: www.justiz.nrw.de nrwe olgs hamm j2014 _blank external-link-new-window>(OLG Hamm, Urt. v. 27.02.2014 - Az.: 4 U 144/14).

ARAL bewarb in der Zeitschrift "auto motor sport" in Form einer ganzseitigen Werbeanzeige seine Brötchen "Crossinos".

Die obere Hälfte der Werbeanzeige bestand aus einer Abbildung von drei unterschiedlich belegten Baguette-Broten, über denen sich die Schriftzüge "Crossinos – Unsere Genießer-Baguettes“ (links oben auf der Seite) und "www.aral.de" (rechts oben auf der Seite) befanden. Unter der Abbildung befand sich folgender Text: 

"Die neuen Crossinos !
Unsere Besten zum Probierpreis von nur 1,99 €*.
Für alle, die unterwegs nicht irgendwas wollen: Die neuen Crossinos sind da – unsere Genießer-Baguettes. In 6 köstlichen Varianten und nur aus besten Zutaten. Knusprig-lecker, frisch für Sie gemacht und jetzt im März zum einmaligen Probierpreis von nur 1,99 €*.

*unverbindliche Preisempfehlung, nur in teilnehmenden Petit Bistros“

Am unteren linken Seitenrand befand sich der Schriftzug "Petit Bistro – So genießt man bei Aral.“ Am unteren rechten Seitenrand befand sich das Unternehmenssymbol der Beklagten mit dem Schriftzug "ARAL" und darunter die Worte "Alles super."

Das OLG Hamm hat einen Verstoß gegen die Informationspflichten nach <link http: www.gesetze-im-internet.de uwg_2004 __5a.html _blank external-link-new-window>§ 5 a Abs.3 UWG bejaht und die Werbeanzeige als wettbewerbswidrig eingestuft.

Es reiche nicht aus, einfach die Webseite von ARAL anzugeben, sondern es hätte vielmehr weitergehender Informationen über die Identität des anbietenden Unternehmens bedurft. Dies sei jedoch nicht erfolgt, so dass die Beklagte ihren Informationspflichten nicht in ausreichendem Maße nachgekommen sei.

Rechts-News durch­suchen

17. Juli 2026
Wer Schuhe unter einem bestimmten Markennamen bewirbt, aber ein anders gebrandetes Produkt liefert, handelt irreführend und muss dies unterlassen.
ganzen Text lesen
17. Juli 2026
Dopingsperren dürfen online veröffentlicht werden, wenn vorher eine individuelle Interessenabwägung stattfindet.
ganzen Text lesen
15. Juli 2026
Eine AGB-Klausel, die es dem Mobilfunkanbieter Telefónica Verträge mit einer Mindestlaufzeit jederzeit vorzeitig einseitig zu kündigen, benachteiligt…
ganzen Text lesen
15. Juli 2026
Wer Strafurteile gegen Geld online zugänglich macht, kann sich nicht auf die Pressefreiheit berufen, um die DSGVO zu umgehen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen