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Kategorie: Onlinerecht

ArbG Bochum: "Drecksladen" und "armseliger Saftladen" über ehemaligen Arbeitgeber auf Facebook rechtmäßig

Die Äußerungen "Drecksladen" und "armseliger Saftladen" eines ehemaligen Arbeitnehmers über seine Firma auf Facebook sind von der Meinungsfreiheit gedeckt und somit zulässig <link http: www.justiz.nrw.de nrwe arbgs hamm arbg_bochum j2012 _blank external-link-new-window>(ArbG, Urt. v. 09.02.2012 - Az.: 3 Ca 1203/11).

Der Beklagte war bei der Klägerin angestellt. Nach der Kündigung postete er auf Facebook über seinen ehemaligen Arbeitgeber und bezeichnete diesen dort u.a. als "Drecksladen" und "armseligen Saftladen".

Das Bochumer Gericht stufte diese Äußerung als rechtlich zulässig ein.

Bei der Bezeichnung handle es sich zwar um Formalbeleidigungen. Jedoch sei die Verwendung im vorliegenden Kontext innerhalb eines Dialogs auf dem Facebook-Profil des Beklagten von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Es sei zu berücksichtigen, dass nicht ersichtlich war, dass dieser Dialog öffentlich, d.h. für jeden Internetbenutzer frei zugänglich war. Nach Vortrag der Beklagten konnte der Dialog nur von sogenannten "Freunden" des Beklagten mitverfolgt werden.

Die vertrauliche Kommunikation in der Privatsphäre sei Ausdruck der Persönlichkeit und grundrechtlich gewährleistet. Äußerungen, die gegenüber Außenstehenden oder der Öffentlichkeit wegen ihres ehrverletzenden Gehalts nicht schutzwürdig wären, genössen in Vertraulichkeitsbeziehungen als Ausdruck der Persönlichkeit und Bedingung ihrer Entfaltung verfassungsrechtlichen Schutz, der dem Schutz der Ehre des durch die Äußerung Betroffenen vorgehe.

Diese Grundsätze seien auf Dialoge im Internet und geltend gemachte Unterlassungsansprüche zu übertragen. Aufgrund des technischen Wandels ersetz ein Chat im Internet immer häufiger das persönlich gesprochene Wort. Solange diese Dialoge nicht für jedermann zugänglich seien, sondern nur für einen überschaubaren Kreis von Personen bzw. Freunden, handle es sich noch um ein vertrauliches "Gespräch", in dem die Wortwahl gegenüber dem Arbeitgeber auch mal drastischer ausfallen könne.

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