Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG München I: Erschlichene einstweilige Verfügung ist wegen Verstoß gegen Treu und Glauben aufzuheben

Eine einstweilige Verfügung, die sich der Antragssteller wegen falscher Angaben erschleicht, ist wegen Verstoßes gegen den Grundsatz von Treu und Glauben aufzuheben (LG München, Urt. v. 24.01.2017 - Az.: 33 O 7366/16).

Inhaltlich ging es um urheberrechtliche Unterlassungsansprüche.

Die Antragstellerin hatte ihre Rechte im Wege der einstweiligen Verfügung durchgesetzt. Vor Erlass der Verfügung hatte der Richter beim Anwalt der Antragstellerin nachgefragt, ob die Antragsgegnerin auf die außergerichtlich ausgesprochene Abmahnung reagiert hätte. Dies wurde verneint. Der Richter erließ daraufhin die einstweilige Verfügung.

Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens hob das Gericht diesen Beschluss nun wieder auf, als es erfuhr, dass die Antragsteller-Seite gelogen hatte. Die Antragsgegnerin hatte sehr wohl geantwortet.

Das Gericht stufte dies als Verstoß gegen die prozessuale Wahrheitspflicht ein. Es handle sich um eine rechtsmissbräuchliche Titelerschleichung, wenn bewusst falsche Angaben gemacht würden.

Rechts-News durch­suchen

19. Februar 2025
Die Werbung als "Deutschlands größtes Jobportal für Zahnmedizin" ist irreführend, wenn die Plattform hauptsächlich Stellenanzeigen aus Drittquellen…
ganzen Text lesen
18. Februar 2025
Die Vertragszusammenfassung für Internet- und Festnetztarife muss auch den Mietpreis für einen zusätzlich bestellten Router enthalten.
ganzen Text lesen
12. Februar 2025
Es ist irreführend, wenn online durch eine Fehlermeldung der Eindruck erweckt wird, dass wichtige Informationen nicht abrufbar sind, obwohl diese…
ganzen Text lesen
11. Februar 2025
Ein Unternehmen darf online nicht mit gesundheitlichen Wirkungen werben, wenn dafür keine wissenschaftlichen Beweise vorliegen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen