Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Trier: Fehlender Biozid-Warnhinweis in Online-Shop ist Wettbewerbsverstoß

Wird ein Biozid-Produkt online ohne entsprechenden Warnhinweis verkauft, liegt hierin ein Wettbewerbsverstoß (LG Trier, Urt. v. 25.10.2024 - Az.: 7 HK O 44/24).

Der Beklagte verkaufte in seinem Online-Shop Waren, die unter die Gruppe der Biozid-Produkte fielen. Den gesetzliche geschriebenen Warnhinweis nahm der Beklagte nicht vor.

Das LG Trier bejahte eine Wettbewerbsverletzung. 

Es liege ein Verstoß gegen Art. 72 der Biozid-Verordnung vor, der explizit die Vorgabe aufstelle, bei jeder Werbung entsprechende Warnhinweise zu platzieren:

"Zudem liegt ein Verstoß gegen Art. 72 Abs. 3 BPR vor.

 Die genannten Vorschriften sollen auch das Marktverhalten im Interesse der Marktteilnehmer regeln. 

Marktverhaltensregelungen sind dabei solche gesetzlichen Regelungen, die nicht das „ob“, sondern das „wie“ des Wettbewerbs regeln. Der Begriff des Marktverhaltens erfasst dabei jede Tätigkeit auf einem Markt, die objektiv der Förderung oder des Bezugs dient und durch die ein Unternehmer auf Mitbewerber, Verbraucher oder andere Marktteilnehmer einwirkt. 

Erfasst werden damit das Angebot von und die Nachfrage nach Waren und Dienstleistungen, das Anbahnen von Geschäften durch Werbung sowie der Abschluss und die Durchführung von Absatzverträgen. Ein Gesetz regelt ein solches Marktverhalten, wenn es dieses Handlungs- oder Unterlassungspflichten unterwirft (…)."

Rechts-News durch­suchen

27. Mai 2026
Wer eine Erbpachtwohnung online verkauft, muss Restlaufzeit und Erbbauzins klar im Inserat angeben.
ganzen Text lesen
26. Mai 2026
"Made in Germany" darf nicht auf der Umverpackung eines Desinfektionsmittels stehen, die Angabe der Unternehmenswebseite ist jedoch erlaubt.
ganzen Text lesen
26. Mai 2026
In einem Online-Shop ist eine Countdown-Uhr beim Online-Rabatt ohne spätere Preisänderung nicht zwingend irreführend.
ganzen Text lesen
21. Mai 2026
Wer in einer Google-Anzeige Preise nennt, muss einen Mindestbestellwert direkt angeben, sonst handelt er wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen