Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Filiale-Anschrift in Print-Anzeige nicht ausreichend = Wettbewerbsverstoß

Die bloße Angabe einer Filiale-Anschrift in einer Print-Anzeige ist nicht ausreichend, um die wettbewerbsrechtlichen Informationspflichten zu erfüllen <link http: www.online-und-recht.de urteile informationspflichten-ueber-firmenname-bei-schaltung-einer-werbeanzeige-landgericht-hamburg-20160426 _blank external-link-new-window>(LG Hamburg, Urt. v. 26.04.2016 - Az.: 416 HK 169/15).

Die Beklagte, eine Bank, schaltete eine Print-Anzeige für eine Kapitalanlage. Anggegeben wurde dabei die Laufzeit, die Mindesteinlage und der Zinssatz. Die Werbung enthielt zudem die Anschrift einer Filiale der Beklagten sowie deren E-Mail-Adresse.

Das LG Hamburg stufte dies als nicht ausreichend ein, um die wettbewerbsrechtlichen Informationspflichten nach <link http: www.gesetze-im-internet.de uwg_2004 __5a.html _blank external-link-new-window>§ 5 a Abs. 3 Nr. 2 UWG zu erfüllen.

Die Vorschrift sei anwendbar, da die Regelungen nicht für Angebote im rechtlichen Sinne gelten würden, sondern für sämtliche Fälle, bei denen der Kunde eine geschäftliche Entscheidung treffe. Daher würden auch bloße Produktwerbungen oder Anpreisungen in den Schutzbereich fallen.

Es reiche nicht aus, eine Filiale-Anschrift anzugeben, sondern es müsse die Geschäftsanschrift der Beklagten genannt werden. Eine Filiale-Adresse genügt nicht, da hierdurch der Verbraucher nicht hinreichend die Identität des werbenden Unternehmens feststellen könne.

Rechts-News durch­suchen

27. Mai 2026
Wer eine Erbpachtwohnung online verkauft, muss Restlaufzeit und Erbbauzins klar im Inserat angeben.
ganzen Text lesen
26. Mai 2026
"Made in Germany" darf nicht auf der Umverpackung eines Desinfektionsmittels stehen, die Angabe der Unternehmenswebseite ist jedoch erlaubt.
ganzen Text lesen
26. Mai 2026
In einem Online-Shop ist eine Countdown-Uhr beim Online-Rabatt ohne spätere Preisänderung nicht zwingend irreführend.
ganzen Text lesen
21. Mai 2026
Wer in einer Google-Anzeige Preise nennt, muss einen Mindestbestellwert direkt angeben, sonst handelt er wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen