Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Frankfurt a.M.: Informationspflichten bei Online-Werbung mit Testergebnissen

Wirbt ein Unternehmen online mit Testergebnissen muss es entweder die konkrete Fundstelle angeben oder eine entsprechende Verlinkung setzen <link http: www.online-und-recht.de urteile informationspflichten-bei-werbung-mit-testergebnissen-oberlandesgericht-frankfurt_am-20160324 _blank external-link-new-window>(OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 24.03.2016 - Az.: 6 U 182/14).

Das verklagte Unternehmen warb mit dem Ergebnis eines Online-Portals für seine Produkte. Nähere Informationen zur Art und zum Umfang des Test erhielt der User jedoch nicht. Es war eder eine Fundstelle angegeben noch war eine Verlinkung vorgenommen, unter der der interessierte Verbraucher weitere Fakten erhalten konnte.

Die Frankfurter Richter stuften dies als irreführend ein.

Es sei ständige Rechtsprechung, dass bei der Werbung mit Testergebnissen der Werbende die Fundstelle angeben müsse, um den Verbraucher in die Lage zu versetzen, eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen Ein solcher Hinweis kann bei einer Werbung im Internet auch durch einen Link ersetzt werden.

Beide Hinweismöglichkeiten nehme die Beklagte jedoch im vorliegenden Fall nicht wahr, so dass ein Wettbewerbsverstoß zu bejahen sei.

Rechts-News durch­suchen

14. Mai 2026
Das LG Bremen untersagt Mondelez, die 90-g-Milka-Schokolade ohne klaren Hinweis anzubieten, weil Verbraucher weiter eine Größe 100 g erwarten.
ganzen Text lesen
14. Mai 2026
Irreführende Werbe-Statements eines KI-Chatbots sind dem betreffenden Unternehmen vollständig zuzurechnen.
ganzen Text lesen
12. Mai 2026
Werbung "macht nicht müde" für Allergietabletten ist wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
11. Mai 2026
Der Mobilfunkanbieter 1&1 darf Rechnungen nicht nur ins Online-Portal stellen und zudem ist die automatische Vertragsverlängerungsklausel…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen