Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

KG Berlin: Flexstrom muss Kunden über irreführende Info-Briefe informieren

Der Stromanbieter Flexstrom muss seine Kunden darüber informieren, dass seine Info-Briefe irreführend waren <link http: www.vzhh.de energie _blank external-link-new-window>(KG Berlin, Urt. v. 27.03.2013 - Az.: 5 U 112/11).

Flexstrom verschickte an seine Kunden Info-Briefe über die Erhöhung seiner Entgelte. In den Schreiben hieß es u.a.:

"Wenn Sie nach Ablauf der Kündigungsfrist weiterhin günstigen FlexStrom beziehen, behandeln wir dies als Zustimmung Ihrerseits zu den neuen Vertragspreisen."

Die Berliner Richter stuften dies als irreführend und somit als wettbewerbswidrig ein. Alleine aus einer Weiternutzung ergebe sich juristisch noch keine automatische Zustimmung zur Preiserhöhung.

Darüber hinaus verpflichteten die Robenträger das Unternehmen, an die jeweiligen Empfänger der Info-Briefe ein individualisiertes Berichtigungsschreiben zu senden, in dem klargestellt werde, dass keine solche Zustimmung bei einfacher Weiternutzung vorliege, sondern es vielmehr zur Entgelterhöhung der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden bedürfe.

Rechts-News durch­suchen

29. Juni 2026
Wer in Anzeigen seine Identität und Anschrift verschweigt, riskiert ein Ordnungsgeld. Auch wenn nur der Geschäftsführer als Kontakt genannt wird.
ganzen Text lesen
29. Juni 2026
Makler müssen in Immobilienanzeigen Rechtsform und Anschrift nennen, Name und Website allein reichen nicht aus.
ganzen Text lesen
25. Juni 2026
Gewerbeverbot wegen aggressiver Gewinnspielwerbung? Das reicht nicht, wenn Verbrauchern kein direkter finanzieller Schaden entsteht.
ganzen Text lesen
24. Juni 2026
"Unlimited on Demand" täuscht Verbraucher, wenn zunächst nur begrenztes Datenvolumen verfügbar ist.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen