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Kategorie: Onlinerecht

AG München: Fotoübernahme aus nicht-öffentlichem Facebook-Account ist Persönlichkeitsverletzung

Die Übernahme eines Fotos aus einem nicht-öffentlichen Facebook-Account in einen  Zeitungsbericht stellt eine Persönlichkeitsverletzung dar (AG München, Urt. v. 15.06.2012 - Az.: 158 C 28716/11).

Der Ehemann der Klägerin wurde Ende 2011 wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt. Der verklagte Zeitungsverlag hatte im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen über die Ereignisse berichtet und unter anderem auch Fotos abgedruckt, auf denen die Klägerin zu sehen war. Die Bilder  stammten aus dem nicht-öffentlichen Facebook-Account der Klägerin.

Das AG München hat aufgrund der Veröffentlichung eine Persönlichkeitsverletzung der Klägerin bejaht. Die Klägerin habe in die Veröffentlichung weder eingewilligt noch sei sie eine relative Person der Zeitgeschichte. Es könne dahinstehen, ob es sich bei ihrem Ehemann um eine solche relative Person handle. In jedem Fall gelte dies nicht für die Klägerin.

Insofern sei die Veröffentlichung rechtswidrig erfolgt.

Nicht immer ist die ungefragte Übernahme von Fotos aus Online-Accounts verboten. So hat das LG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile kein-schmerzensgeld-fuer-berichterstattung-ueber-toedlichen-skiunfall-landgericht-hamburg-20081128.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 28.11.2008 - Az.: 324 O 329/08) bereits Ende 2008 entschieden, dass ein Internet-Bericht über einen tödlichen Ski-Unfall, bei dem ein StudiVZ-Foto ohne Zustimmung übernommen wird, erlaubt sein kann.

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