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Kategorie: Onlinerecht

KG Berlin: Klauseln zur Gebührenpflicht von "Ryanair" unwirksam

Das KG Berlin <link http: www.online-und-recht.de urteile kostenpflichtige-buchungsgebuehr-von-ryanair-unzulaessig-23-u-243-08-kammergericht-berlin-20090430.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 30.04.2009 - Az.: 23 U 243/08) hat der Fluggesellschaft "Ryanair" die Klausel verboten, wonach der Kunde bei einer Online-Buchung für jede Zahlungsart Gebühren zu entrichten hat.

Die AGB von "Ryanair" sahen vor, dass bei jeder Online-Buchung der Tickets Gebühren anfielen. Unabhängig davon, welche Zahlungsart der Kunde wählte, musste ein Betrag zwischen 1,50 EUR und 4,- EUR beglichen werden.

Eine solche Klausel sei unwirksam, da sie die Verbraucher einseitig und somit unverhältnismäßig benachteilige.

Für das gesonderte Entgelt erbringe die Fluggesellschaft keine gesonderte Leistung. Im Gegenteil, denn dass die Kunden ihre Flugtickets online buchen und nicht vor am Flughafen kaufen, sei der Regelfall bei dieser Art der Vertriebsform. Nur auf diese Weise könne die Beklagte erhebliche Personalkosten einsparen und als Billig-Flieger am Markt auftreten.

Es liege daher im ureigensten Interesse von "Ryanair", dass die Kunden bargeldlos zahlten.

Angesichts dieser Umstände sei es dann aber unangemessen, wenn der Anbieter noch eine zusätzliche Vergütung hierfür verlange.

 

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