Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Karlsruhe: Keine Bösgläubigkeit bei Marken-Löschungsklage

Das OLG Karlsruhe (Urt. v. 19.02.2004 - Az. 6 U 186/02) hat entschieden, dass die Einrede der Bösgläubigkeit nach § 50 Abs. 1 Nr. 4 MarkenG ausschließlich im Zuge des Löschungsverfahrens vor dem Deutschen Patent- und Markenamt nach § 54 MarkenG geltend gemacht werden kann.

Eine andere Beurteilung ergebe sich auch dann nicht, wenn unterschiedliche Löschungsgründe bestünden, die in den unterschiedlichen Löschungsmöglichkeiten (Löschungsverfahren nach § 54 MarkenG; Löschungsklage nach § 55 MarkenG) geltend gemacht werden müssen:

"Die Klägerin kann im vorliegenden Verfahren eine angebliche Löschungsreife der Marke der Beklagten wegen Bösgläubigkeit nach § 50 Abs. 1 Nr. 4 MarkenG nicht geltend machen. Dieser Löschungsgrund gehört (...) zu den sog. absoluten Schutzhindernissen.

Solche absoluten Schutzhindernisse sind aber ausschließlich im Löschungsverfahrens nach § 54 MarkenG vor dem Deutschen Patent- und Markenamt geltend zu machen. Entgegen der Ansicht der Berufung ist es der Klägerin nicht unzumutbar, verschiedene (angebliche) Löschungsgründe, wie hier einerseits eine Marke mit besserem Zeitrang und Bösgläubigkeit bei der Anmeldung, in getrennten Verfahren geltend zu machen. Dass bei der Prüfung eines Wettbewerbsverstoßes nach § 1 UWG sich ähnliche Fragen stellen, wie bei der Prüfung der Bösgläubigkeit nach § 50 Abs. 1 Nr. 4 MarkenG rechtfertigt eine Abweichung vom den gesetzlichen Vorgaben der verschiedenen Löschungsverfahren (...) nicht."

Rechts-News durch­suchen

26. August 2024
Die "New York Times" scheiterte mit ihrer Klage auf Unterlassung des Wortes "Wordle" gegen einen deutschen Rätselmacher.
ganzen Text lesen
20. August 2024
Schuldner eines Auskunftsanspruchs müssen die Auskunft in elektronisch verwertbarer Form, wie z.B. Excel, bereitstellen.
ganzen Text lesen
30. Juli 2024
Die Bezeichnung "HAPPY BÄRSDAY" zur Feier von 100 Jahren Haribo Goldbären ist keine markenmäßige Verwendung und verletzt daher keine fremden…
ganzen Text lesen
25. Juni 2024
Der Begriff "COVIDIOT" kann nicht als Marke eingetragen werden, da er gegen die guten Sitten verstößt und keine ausreichende Unterscheidungskraft…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen