Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

AG Neu-Ulm: Zusicherung bei Online-Auktion

Das AG Neu-Ulm (Urt. v. 17.03.2004 - Az.: 1 C 0943/03) hat entschieden, dass die Angabe eines Markennamens bei einer Online-Auktion eine Zusicherung darstellt.

Stellt sich später heraus, dass es sich um eine bloße Fälschung handle, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, da der Erwerber berichtigterweise davon ausgehen konnte, hierbei handle es sich um ein Original-Produkt:

"Die Klage ist begründet. Nach den gutachterlichen Festellen der Fa. (...) handelt es sich bei dem vom Kläger gekauften Rollerball nicht um ein Original, sondern um eine Fälschung.

Nachdem die Originalität zugesichert worden ist, ist der Kläger somit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (...)."

Rechts-News durch­suchen

10. Januar 2025
Werbung für osteopathische Behandlungen darf nur auf wissenschaftlich gesicherte Aussagen gestützt werden. Irreführende Aussagen sind unzulässig.
ganzen Text lesen
09. Januar 2025
Das Arbeitsgericht Berlin bestätigt eine Abmahnung, da die kritische Online-Äußerungen des Arbeitnehmers die Grenzen der Meinungsfreiheit…
ganzen Text lesen
09. Januar 2025
Die EU-Kommission muss einem Nutzer 400 EUR DSGVO-Schadenersatz zahlen, da sie durch die Nutzung von "Sign in with Facebook" eine rechtswidrige…
ganzen Text lesen
06. Januar 2025
Ein Unternehmen, das ein insolventes Geschäft faktisch fortführt, muss sich negative Online-Bewertungen der Vorgängerfirma zurechnen lassen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen