Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Köln: Bezeichnung als "Testsieger" rechtmäßig

Das OLG Köln (Urt. v. 28.05.2008 - Az. 6 U 19/08) hat entschieden, dass ein Unternehmen sich auch dann als "Testsieger" bezeichnen kann, wenn andere Unternehmen besser abgeschnitten haben.

Die Beklagte warb mit dem Slogan:

"Als eines von nur drei Instituten erhielt sie für die Kreditberatung das Urteil GUT – und gehört damit zu den Testsiegern.“

Der Kläger hält dies für irreführend, weil die Beklagte mit dem Qualitätsurteil „gut (2,4)“ hinter einem mit „gut (1,6)“ bewerteten Kreditinstitut nur das zweitbeste Ergebnis erzielt habe. Sie gehöre daher entgegen der Werbeaussage nicht zu den Testsiegern.

Dieser Ansicht ist das OLG Köln nicht gefolgt, sondern hat die Werbung für rechtmäßig erachtet:

"Die in diesem Zusammenhang stehende Aussage, dass sie „damit zu den Testsiegern“ gehöre, werden die angesprochenen Verbraucher (...) nicht als weitergehende Behauptung einer absoluten Spitzenstellung (miss-) verstehen (...).

Denn der mit den Gepflogenheiten der Werbesprache vertraute Verbraucher wird annehmen, dass ein Unternehmen, das bei einem Testvergleich nicht nur einen der drei vorderen Plätze, sondern – absolut – den ersten Platz erreicht hat, dies in seiner Werbung auch klar zum Ausdruck bringen wird. Vor diesem Verständnishintergrund lässt die gewählte Formulierung – nämlich die Verwendung der Pluralform „gehört damit zu den Testsiegern“ statt des Singulars „ist (der) Testsieger“ – bereits hinreichend deutlich erkennen, dass die Beklagte bei differenzierter Betrachtung der einzelnen Testergebnisse in der Rangfolge allenfalls einen zweiten Platz erreicht haben kann."

Rechts-News durch­suchen

12. November 2025
Trotz unwirksamen Coaching-Vertrags wegen fehlender FernUSG-Zulassung erhält die Teilnehmerin kein Geld zurück, da sie die Leistung vollständig…
ganzen Text lesen
11. November 2025
Instagram-Storys mit Vorher-Nachher-Bildern zu Schönheits-OPs ohne medizinischen Grund dürfen nicht zur Werbung genutzt werden.
ganzen Text lesen
06. November 2025
Der BGH hat dem EuGH zwei Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt, die sich auf die Konsequenzen beziehen, wenn bei einem Online-Vertrag das…
ganzen Text lesen
05. November 2025
"Likör ohne Ei" darf als vegane Alternative zu Eierlikör beworben werden, solange keine irreführenden Bezeichnungen wie "veganer Eierlikör" verwendet…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen