Die Werbung der CreditPlus Bank "Sofortkredit ab 3,59 % effekt. Jahreszins" ist wettbewerbswidrig, da sie nicht den Vorgaben der Preisangabenverordnung (PAngVO) entspricht <link http: www.online-und-recht.de urteile creditplus-bank-darf-nicht-mit-ab-zinssatz-fuer-sofortkredit-werben-17-o-165-11-landgericht-stuttgart-20110922.html _blank external-link-new-window>(LG Stuttgart, Urt. v. 22.09.2011 - Az.: 17 O 165/11).
Die verklagte CreditPlus Bank warb im Internet für einen Sofortkredit wie folgt:
"Sofortkredit ab 3,59 % effekt. Jahreszins“
Zudem monierte der Kläger, dass das repräsentative Beispiel für den Kredit, anhand dessen sich der Kunde eine Vorstellung der genauen Höhe und der Modalitäten machen konnte, erst durch weitere Klicks zu erkennen sei.
Das LG Stuttgart gab dem klägerischen Verbraucherzentrale Bundesverband in beiden Punkten Recht.
Zum einen werde die gesetzliche Regelung verletzt, wonach das repräsentative Beispiel, welches dem Kunden die Möglichkeiten und die Modalitäten anzeige, sofort zu sehen sei müsse. Bei der Beklagten werde das Beispiel erst nach einigen Klicks gezeigt, so dass die Informationen für den Kunden nicht umgehend wahrnehmbar seien.
Darüber hinaus liege ein weiterer Verstoß gegen die PAngVO vor, weil die Beklagte mit den Worten "Ab" für ihren Jahreszins werbe. Das führe dazu, dass die Bank sich einen Intervall bzw. eine Spanne vorbehalte und für den Kunden damit nicht umgehend klar sei, welcher Zinssatz schließlich für ihn gelte. Dabei sehe die PAngVO vor, dass die Inanspruchnahme des Kredites und des damit zusammenhängenden Jahreszinssatzes klar und deutlich formuliert sein müsse.
Siehe zu der ganzen Problematik den Aufsatz von RA Dr. Bahr <link http: www.dr-bahr.com infos veroeffentlichungen aufsaetze gesetzliche-neuerungen-im-online-kreditvermittler-bereich.html _blank external-link-new-window>"Gesetzliche Neuerungen im (Online-) Kreditvermittler-Bereich".