Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Wuppertal: Keine Mithaftung bei Fax-Spamming

Das LG Wuppertal (Urt. v. 25.3.2003 - Az.: 1 O 539/02) hat eine interessante Entscheidung zum Fax-Spamming und zur Auslegung des § 13 a TKV getroffen. Zu diesem Problem vgl. einführend die Kanzlei-Info v. 14.05.2003, weiterführend der Aufsatz von RA Dr. Bahr: Mitstörerhaftung bei unverlangt zugesandter Fax-Werbung.

Die Wuppertaler Richter verneinen eine Mithaftung nach § 13 a TKV deswegen, weil sie der Ansicht sind, der Netz-Betreiber habe alles Erforderliche getan, als er seinen Kunden anwies, den betreffenden Dritten von der Fax-Empfangsliste zu streichen. Eine weitergehende Verpflichtung (z.B. Abmahnung, außerordentliche Kündigung) könne dem Netz-Betreiber hier nicht auferlegt werden.

Das Urteil schließt sich damit inhaltlich der Ansicht des LG Gießen an (Urt. v. 26.04.2002 - Az.: 3 O 22/02), das (noch vor Inkrafttreten des § 13a TKV) eine Mitstörerhaftung des Netz-Providers ablehnte.

Andere Gerichte dagegen, insb. das LG Hamburg, haben eine Mithaftung in diesen Fällen unproblematisch bejaht (vgl. LG Hamburg, Urt. v. 14.01.2003 - Az.: 312 O 443/02; Kanzlei-Infos v. 11.07.2003, v. 17.06.2003 und v. 14.05.2003).

Es bleibt somit spannend, welche Ansicht sich schließlich in der Rechtsprechung durchsetzen wird und welche genauen Anforderungen an die Pflichten iSd. § 13 a TKV zu stellen sein werden.

Anmerkung: Das Urteil des LG Wuppertal ist nicht rechtskräftig.

Rechts-News durch­suchen

13. März 2026
Telekomkunden dürfen bei Vertragsänderungen mit Nulltarif-Optionen kostenlos außerordentlich kündigen.
ganzen Text lesen
12. März 2026
Der Verkauf und Versand unbefüllter E-Zigaretten-Ersatztanks erfordert eine Altersprüfung zum Schutz von Jugendlichen.
ganzen Text lesen
11. März 2026
Kostenlose Autos und übernommene Reisekosten für Influencer begründen regelmäßig kennzeichnungspflichtige Werbung.
ganzen Text lesen
10. März 2026
Der BGH stärkt Verbraucherrechte bei Online-Coachings und legt die Lernerfolgskontrolle nach dem FernUSG weit aus.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen