Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Stuttgart: Internet-Verstoß gegen Hinweispflichten bei Autoverkauf (PKW-EnVKV) ist Wettbewerbsverstoß

Das OLG Stuttgart (Urt. v. 27.11.2008 - Az.: 2 U 60/08) hat entschieden, dass ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, wenn die Hinweispflichten der PKW-EnVKV (PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung) nicht eingehalten werden.

Nach der PKW-EnVKV muss jeder Händler bei Neuwagen die erforderlichen Angaben zu den Kraftstoffverbrauchs- und Emissionswerten machen, also z.B. "Verbrauch: 20 l/100 km und CO2-Emission.: 352 g/km".

Der Beklagte, ein Unternehmer, hatte online ein Auto zum Verkauf angeboten, jedoch dabei nicht die erforderlichen Angaben nach der PKW-EnVKV vorgenommen. Ein Mitbewerber sah hierin einen Wettbewerbsverstoß und mahnte kostenpflichtig ab.

Zu Recht wie die Stuttgarter Richter nun entschieden.

Es handle sich hierbei um einen nicht nur unerheblichen Verstoß gegen Marktverhaltensregelungen, so die Juristen. Die Vorschriften der PKW-EnVKV seien nicht nur Ordnungsvorschriften, sondern hätten klar marktbezogenen Charakter. Daher liege eine Wettbewerbsverletzung vor, die abgemahnt werden dürfe.

Rechts-News durch­suchen

28. Oktober 2025
Wirbt ein Online-Shop mit der Aussage “Kauf auf Rechnung”, muss er transparent auf etwaige Einschränkungen (z.B. nur nach vorheriger Bonitätsprüfung)…
ganzen Text lesen
28. Oktober 2025
Google-Anzeigen müssen auch Versandkosten enthalten, sonst liegt ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vor
ganzen Text lesen
27. Oktober 2025
Influencer dürfen rezeptfreie Arzneimittel nur mit gesetzlichem Warnhinweis in Instagram-Reels bewerben und auch dann nicht, wenn sie als bekannte…
ganzen Text lesen
24. Oktober 2025
Der BGH erklärt erneut Online-Coaching-Verträge ohne FernUSG-Zulassung für nichtig und beantwortet weitere, wichtige Detail-Fragen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen