Ein Elektrohändler ist im Rahmen von Fernabsatzverträgen verpflichtet, die Energieeffizienzklasse von Haushaltslampen anzugeben, da diese unter den Anwendungsbereich der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) fallen, so das LG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile online-angebot-von-haushaltslampen-muss-energieeffizienzklasse-aufzeigen-406-o-232-09-landgericht-hamburg-20100709.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 09.07.2010 - Az.: 406 O 232/09).
Beide Parteien vertrieben Haushaltslampen über das Internet. Da der Beklagte bei seiner Ware keine Energieeffizienzklasse angegeben hatte, sah der Kläger einen Wettbewerbsverstoß und ging gerichtlich vor.
Zu Recht wie die nun die Hamburger Richter urteilten.
Die EnVKV verlange, dass mit Netzspannung betriebene Haushaltslampen mit Energieeffizienzklassen anzugeben seien. Dies habe den Sinn, dass der Verbraucher vor dem Kauf erfahre, welchen Energieverbrauch ein Gerät habe, um beurteilen zu können, für welches Produkt er sich entscheide.