Weist eine Online-Reklame für neue PKW nicht auf den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen nach der PKW-EnVKV (PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung) hin, so liegt darin ein Wettbewerbsverstoß <link http: www.online-und-recht.de urteile internet-neufahrzeugwerbung-muss-gemaess-pkw-envkv-leitfaden-ueber-co-2-emissionen-enthalten-6-w-60-09-oberlandesgericht-koeln-20090603.html _blank external-link-new-window>(OLG Köln, Beschl. v. 03.06.2009 - Az.: 6 W 60/09).
Es handle sich um einen Verstoß gegen Marktverhaltensregelungen, so die Richter. Die Vorschriften der PKW-EnVKV seien nicht nur Ordnungsvorschriften, sondern hätten klar marktbezogenen Charakter. Daher liege eine Wettbewerbsverletzung vor, gegen die gerichtlich vorgegangen werden dürfe.
Der Verbraucher müsse vor seiner Kaufentscheidung die Möglichkeit bekommen, sich über die Verbrauchs- und Emissionswerte zu informieren. Nur so könne ein Vergleich aller am Neuwagenmarkt angebotenen Modelle stattfinden.