Das OLG Dresden <link http: www.online-und-recht.de urteile online-haendler-muessen-energieverbrauch-ihrer-haushaltsgeraete-auf-angebotsseite-anzeigen-14-u-1393-09-oberlandesgericht-dresden-20091124.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 24.11.2009 - Az.: 14 U 1393/09) hat entschieden, dass die Angaben zum Energieverbrauch eines Haushaltsgerätes auf der eigentlichen Angebotsseite eines Online-Shops platziert werden müssen.
Der Beklagte betrieb einen Online-Shop und veräußerte Haushaltsgeräte. Die nach der <link http: www.gesetze-im-internet.de envkv anlage_1_13.html _blank>"Verordnung über die Kennzeichnung von Haushaltsgeräten mit Angaben über den Verbrauch an Energie und anderen wichtigen Ressourcen" (EnVKV) notwendigen Pflichtangaben zum Energieverbrauch der einzelnen Geräte fanden sich dabei nicht auf der eigentlichen Angebotsseite, sondern auf Unterseiten.
Dies hielten die Dresdner Richter für nicht ausreichend und bejahten einen Wettbewerbsverstoß.
Der Verbraucher müsse vor Vertragsabschluss Kenntnis vom Energieverbrauch des Produkts erlangen. Die Hinterlegung auf Unterseiten und ohne konkreten Bezug zu dem jeweiligen beworbenen Gerät genüge der Kennzeichnungspflicht nicht.
Verstöße gegen die EnVKV sind nach der bisherigen Rechtsprechung zugleich Wettbewerbsverstöße, so das <link http: www.online-und-recht.de urteile verletzung-der-pkw-envkv-begruendet-wettbewerbsverstoss-oberlandesgericht-stuttgart-20081127.html _blank>OLG Stuttgart, Urt. v. 27.11.2008 - Az.: 2 U 60/08 und <link http: www.online-und-recht.de urteile internet-neufahrzeugwerbung-muss-gemaess-pkw-envkv-leitfaden-ueber-co-2-emissionen-enthalten-6-w-60-09-oberlandesgericht-koeln-20090603.html _blank external-link-new-window>OLG Köln, Beschl. v. 03.06.2009 - Az.: 6 W 60/09.