Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Dresden: Zahlungsmittel "VISA Electron" und "MasterCard GOLD" im Online-Shop nicht gängig und zumutbar

In einem Online-Portal für Flüge handelt es sich bei den Zahlungsmöglichkeiten "VISA Electro" und "MasterCard GOLD" um kein gängiges, zumutbares Zahlungsmittel (OLG Dresden, Urt. v. 03.02.2015 - Az.: 14 U 1489/14).

Die Beklagte betrieb ein Online-Portal für Flugreise-Buchungen. Als Zahlungsmittel bot sie u.a. das Lastschriftverfahren bzw. die gängigen Kreditkarten an, verlangte hierfür jedoch zusätzliche Gebühren. Gebührenfrei waren nur zwei Zahlungsmöglichkeiten: "Visa Electron" und "(...).de MasterCard GOLD".

Die Dresdner Richter stuften dies als wettbewerbswidrig ein.

Nach <link http: www.gesetze-im-internet.de bgb __312a.html _blank external-link-new-window>§ 312 a Abs.4 Nr.1 BGB ist eine Vereinbarung unwirksam, wenn ein Unternehmer dem Verbraucher kein gängiges und zumutbares kostenloses Zahlungsmittel anbietet.

Zumutbar seien sie schon deshalb nicht, weil jeweils vorab besondere Leistungen von dem Kunden verlangt würden, so die Robenträger . So müsse der Kunde bei der "VISA Electron"-Karte vorab die Karte aufladen, da es sich um Prepaid-System handle. Bei der "(...).de MasterCard GOLD" sei der Abschluss eines gesonderten Kreditkartenvertrages erforderlich. Von einem "zumutbaren Aufwand" könne aber nicht mehr gesprochen werden, wenn sich der Kunde eigens für die Zahlung eine dieser Karten beschaffen müsse.

Die angebotenen unentgeltlichen Varianten seien auch nicht „gängig". Für die "VISA Electron"-Card ergebe sich dies bereits aus mehreren gerichtlichen Urteilen, wonach ein großer Teil der Kunden von dieser Zahlungsmöglichkeit ausgeschlossen sei Firmenkundenkarten seien per se kein gängiges Zahlungsmittel.

Rechts-News durch­suchen

11. Dezember 2024
Wird ein Biozid-Produkt online ohne entsprechenden Warnhinweis verkauft, liegt hierin ein Wettbewerbsverstoß (LG Trier, Urt. v. 25.10.2024 - Az.: 7 HK…
ganzen Text lesen
10. Dezember 2024
Die Angabe von Inhaltsstoffen auf Shampoo-Verpackungen muss gut sichtbar und lesbar sein, jedoch keine gesetzlich festgelegte Mindestgröße haben.
ganzen Text lesen
06. Dezember 2024
Die Beschriftung eines Online-Buttons ist nur relevant, wenn er den rechtlich bindenden Vertragsschluss direkt auslöst.
ganzen Text lesen
05. Dezember 2024
Ein Unternehmen täuscht Verbraucher durch ein irreführendes TÜV-Logo und geschönte Kundenbewertungen, was als Wettbewerbsverstoß eingestuft wurde.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen