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Kategorie: Onlinerecht

LG Paderborn: Rechtsmissbrauch einer Gegenabmahnung bei alleinigem Gebührenerzielungsinteresse

Erfolgt eine Gegenabmahnung aus sachfremden Motiven heraus, ist dies rechtsmissbräuchlich <link http: www.online-und-recht.de urteile gegenabmahnung-bei-offensichtlichem-gebuehreninteresse-rechtsmissbraeuchlich-6-o-43-10-landgericht-paderborn-20100722.html _blank external-link-new-window>(LG Paderborn, Urt. v. 22.07.2010 - Az.: 6 O 43/10).

Die Parteien, beide Online-Händler, mahnten sich mehrfach gegenseitig außergerichtlich wegen unterschiedlicher Rechtsverstöße ab. In der letzten Abmahnung rügte der Kläger einen geringen Wettbewerbsverstoß, setzte aber zugleich einen hohen Streitwert an.

Das LG Paderborn hielt diese Gegenabmahnung für rechtsmissbräuchlich.

Bei dieser Handlung sei es nicht um den "fairen Wettbewerb" an sich gegangen, sondern sachfremde Motive hätten im Vordergrund gestanden. Die Angabe des hohen Streitwertes begründe den Verdacht, dass es hier vorwiegend um die Erzielung von Gebühren gehe.

Der Kläger versuche durch hohe Abmahnkosten seine Mitbewerber vom Markt zu drängen.

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