Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Berlin: Richtige Beschriftung des Bestell-Buttons im Online-Handel

Das LG Berlin (Urt. v. 17.7.2013 - Az.: 97 O 5/13) hat entschieden, dass die Beschriftung des Bestellbuttons mit "Jetzt verbindlich anmelden! (zahlungspflichtiger Reisevertrag)" nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und somit wettbewerbswidrig ist.

Beide Parteien waren im Bereich der Busreisen tätig, die auch online bestellt werden konnten. Die Beklagte verwendete dabei auf ihrer Webseite für den Bestell-Button die Beschriftung

"Jetzt verbindlich anmelden!
(zahlungspflichtiger Reisevertrag)".

Das Gericht stufte dies als nicht ausreichend ein. Seit dem 01.08.2012 gilt im Online-Handel die sogenannte Button-Lösung, vgl. dazu ausführlich <link http: www.dr-bahr.com infos rechts-faq fernabsatzrecht-button-loesung.html _blank external-link-new-window>unsere Rechts-FAQ.

Es fehle an einer entsprechenden eindeutigen Formulierung iSd. <link http: www.gesetze-im-internet.de bgb __312g.html _blank external-link-new-window>§ 312 g Abs.3 BGB.

Das verwendete Wort "anmelden" impliziere, dass noch keine verbindliche Bestellung stattfinden würde, was aber unzutreffend sei. Auch sei die Beschriftung unwirksam, weil der Text insgesamt zu lang sei und dadurch die Klarheit und Verständlichkeit beeinträchtigt würden. 

Rechts-News durch­suchen

27. Oktober 2025
Influencer dürfen rezeptfreie Arzneimittel nur mit gesetzlichem Warnhinweis in Instagram-Reels bewerben und auch dann nicht, wenn sie als bekannte…
ganzen Text lesen
24. Oktober 2025
Der BGH erklärt erneut Online-Coaching-Verträge ohne FernUSG-Zulassung für nichtig und beantwortet weitere, wichtige Detail-Fragen.
ganzen Text lesen
24. Oktober 2025
Eine SIM-Karten-Sperre darf nicht davon abhängen, dass Kunden ihr persönliches Kennwort nennen müssen.
ganzen Text lesen
22. Oktober 2025
Ein Unternehmen haftet nach einer Abspaltung nicht automatisch für Unterlassungspflichten des abgespaltenen Unternehmens.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen