Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Düsseldorf: Testsieger-Reklame bei unzutreffender Aussage wettbewerbswidrig

Die Werbeaussage "Bester seiner Gruppe" zu sein ist rechtswidrig, wenn die behauptete Spitzenstellung tatsächlich nicht vorliegt, so das LG Düsseldorf <link http: www.online-und-recht.de urteile werbung-mit-bester-seiner-gruppe-bei-falscher-aussage-irrefuehrend-38-o-1-10-landgericht-duesseldorf-20100326.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 26.03.2010 - Az.: 38 O 1/10).

Die Parteien stellten beide Autokindersitze her. Die Beklagte gab sich als Testsiegerin aus und warb als "Bester seiner Gruppe" zu sein.

Die Klägerin sah darin eine unzulässige Irreführung, weil der Test der Zeitschrift, auf den sich die Beklagte berief, gar keine solche alleinige Position vergeben habe.

Die Düsseldorfer Richter bejahten einen Wettbewerbsverstoß. Die Beklagte behaupte durch den Satz "Bester seiner Gruppe" eine Alleinstellung, die nicht gegeben sei.

Denn in dem Test seien mindestens noch drei weitere Mitbewerber gleichwertig beurteilt worden. Eine besondere Spitzenstellung habe der Test der Zeitschrift gerade nicht feststellen könne, so dass die Beklagten-Äußerungen irreführend sein.

Rechts-News durch­suchen

29. November 2024
Hörfunkreporter sind je nach Art ihrer Tätigkeit entweder sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder selbstständig.
ganzen Text lesen
21. November 2024
Banken dürfen geänderte Entgelte nicht allein durch eine fiktive Zustimmung des Kunden erheben. Andernfalls ist eine Rückforderung möglich.
ganzen Text lesen
08. November 2024
Das Bundesinnenministerium muss einem Nachrichtenportal Auskunft über anwaltliche Unterlassungsbegehren aus 2022 geben, da ein presserechtlicher…
ganzen Text lesen
01. November 2024
Negative Aussagen gegenüber der Polizei sind dann als zulässige Meinungsäußerung geschützt, wenn sie generelle Kritik betreffen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen