Die Werbeaussage "Bester seiner Gruppe" zu sein ist rechtswidrig, wenn die behauptete Spitzenstellung tatsächlich nicht vorliegt, so das LG Düsseldorf <link http: www.online-und-recht.de urteile werbung-mit-bester-seiner-gruppe-bei-falscher-aussage-irrefuehrend-38-o-1-10-landgericht-duesseldorf-20100326.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 26.03.2010 - Az.: 38 O 1/10).
Die Parteien stellten beide Autokindersitze her. Die Beklagte gab sich als Testsiegerin aus und warb als "Bester seiner Gruppe" zu sein.
Die Klägerin sah darin eine unzulässige Irreführung, weil der Test der Zeitschrift, auf den sich die Beklagte berief, gar keine solche alleinige Position vergeben habe.
Die Düsseldorfer Richter bejahten einen Wettbewerbsverstoß. Die Beklagte behaupte durch den Satz "Bester seiner Gruppe" eine Alleinstellung, die nicht gegeben sei.
Denn in dem Test seien mindestens noch drei weitere Mitbewerber gleichwertig beurteilt worden. Eine besondere Spitzenstellung habe der Test der Zeitschrift gerade nicht feststellen könne, so dass die Beklagten-Äußerungen irreführend sein.