Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Oldenburg: Unterlassungspflicht gilt auch für Suchmaschinen-Ergebnisse

Wird einem Schuldner eine bestimmte Werbeaussage verboten, so trifft ihn eine umfassende Unterlassungspflicht. Dazu gehört auch aktive Überprüfung, ob die beanstandeten Inhalte noch in den Suchmaschinen-Ergebnissen auftauchen (OLG Oldenburg, Beschl. v. 12.07.2018 - Az.: 6 W 45/18).

Gegen den Schuldnern existierte ein rechtskräftiges Urteil, bestimmte Werbeaussagen nicht mehr zu tätigen. Als der Gläubiger im Internet danach suchte, waren die Inhalte weiterhin aufzufinden. Er beantragte daher die Verhängung eines Ordnungsgeldes.

Das OLG Oldenburg verhängt eine Summe von 2.000,- EUR als Ordnungsgeld.

Ein Schuldner habe nicht nur die eigentlichen Webseiten abzuändern, sondern müsse auch dafür sorgen, dass der Content nicht mehr über Suchmaschinen erreichbar sei:

"Zu der Verpflichtung des Schuldners, durch Sicherstellung geeigneter Maßnahmen das Unterlassungsgebot umzusetzen, gehört, nicht nur die betroffenen Inhalte durch Änderung oder Löschung der Website zu entfernen, sondern auch die Abrufbarkeit über häufig genutzte Suchmaschinen im Internet auszuschließen.

Ferner oblag ihm die Sicherstellung, dass nur noch die Neufassung der Homepage für Dritte abrufbar war. Dies macht auch  Kontrollen der erforderlichen Arbeitsschritte des Providers  und vor allem von deren Ergebnis erforderlich."

Es existiert inzwischen eine ausführliche Rechtsprechung zu der Frage, inwieweit der Schuldner für bereits gelöschte, aber im Google Cache noch auffindbare rechtswidrige Inhalte haftet.

Rechts-News durch­suchen

21. Mai 2025
Ein Link zur eigenen Website reicht als Impressum, wenn die Pflichtangaben dort leicht auffindbar sind.
ganzen Text lesen
20. Mai 2025
Online-Shops müssen Einschränkungen wie Bonitätsprüfungen bei "Kauf auf Rechnung" von Anfang an klar und transparent offenlegen.
ganzen Text lesen
20. Mai 2025
Ein Anbieter von Zweitmarkt-Tickets darf das Widerrufsrecht im Onlinehandel nicht pauschal ausschließen, da er keine eigenen Veranstaltungskapazitäten…
ganzen Text lesen
15. Mai 2025
Es liegt kein kerngleicher Verstoß gegen ein Urteil, wenn einem Produkt zwar eine mangelhafte, aber deutschsprachige Anleitung beigefügt wird.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen