Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Dortmund: Unternehmen haben keine allgemeine Marktbeobachtungspflicht

Unternehmen trifft grundsätzlich keine allgemeine Marktbeobachtungspflicht. Entscheidend ist vielmehr alleine die Tatsache, wann das Unternehmen tatsächlich von einer Rechtsverletzung erfahren hat <link http: www.justiz.nrw.de nrwe lgs dortmund lg_dortmund j2013 _blank external-link-new-window>(LG Dortmund, Urt. v. 17.04.2013 - Az.: 19 O 114/13).

Die Antragstellern ging im Wege der einstweiligen Verfügung gegen einen Wettbewerbsverstoß vor. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung ging es u.a. um die Frage, seit wann die Antragstellerin von dem Rechtsverstoß Kenntnis hatte. 

Denn nur wenn innerhalb eines Monats nach Kenntnis das gerichtliche Eilverfahren eingeleitet wird, kann noch eine einstweilige Verfügung erlangt werden.

Das LG Dortmund entschied, dass grundsätzlich keine allgemeine Marktbeobachtungspflicht bestehe. Entscheidend sei vielmehr alleine die Kenntnis des betreffenden Wettbewerbsverstoßes. Besondere Umstände, die ausnahmsweise doch eine Verpflichtung zur Beobachtung der Marktgegebenheiten führen könnten, seien nicht ersichtlich.

Rechts-News durch­suchen

15. Oktober 2025
Ein Getränk ohne Alkohol darf nicht als "alkoholfreier Gin" bezeichnet werden, da dies Verbraucher über die Produktart täuscht.
ganzen Text lesen
13. Oktober 2025
Werbung für alkoholfreie Getränke mit Aussagen wie "This is not Gin" ist irreführend. Denn geschützte Alkoholbegriffe (wie "Gin") sind auch in…
ganzen Text lesen
10. Oktober 2025
Eine Preisermäßigung ist unzulässig, wenn der 30-Tage-Bestpreis nicht klar, gut lesbar und unmissverständlich angegeben ist.
ganzen Text lesen
06. Oktober 2025
Wer mit einem abgelaufenen hoheitlichen Titel (hier: Bezirksschornsteinfegermeister) wirbt, handelt irreführend (OLG Karlsruhe, Urt. v. 14.05.2025 -…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen