Wer sich nicht an die Bedingungen der Creative Commons-License hält, erlangt keine Erlaubnis, das urheberrechtlich geschützte Werk zu nutzen <link http: www.online-und-recht.de urteile verstoss-gegen-die-creative-commons-lizenz-ist-urheberrechtsverletzung-16-o-458-10-landgericht-berlin-20101008.html _blank external-link-new-window>(LG Berlin, Beschl. v. 08.10.2010 - Az.: 16 O 458/10).
Der Beklagte verwendete ein Bild, das die Klägerin angefertigt hatte. Die Klägerin war Fotografin und hatte das Werk unter die Creative Commons-License "Attribution Share Alike 3.0 Unported" gestellt.
Der Beklagte hielt sich nicht an die Vorgaben, da er weder den Urheber nannte noch den Lizenztext beifügte.
Die Berliner Richter bejahten eine Urheberrechtsverletzung.
Die Klägerin habe das Bild zwar zur freien, kostenlosen Verfügung gestellt, jedoch nur unter die Bedingungen einer Creative Commons-License. An diese Vorgaben habe sich der Beklagte nicht gehalten, so dass er kein Nutzungsrecht erworben habe.
Die Verwendung des Bildes auf der eigenen Homepage sei somit unerlaubt erfolgt.
Siehe zur Creative Commons-License auch unseren dreiteiligen Podcast: <link http: www.law-podcasting.de die-creative-commons-license-teil-1 _blank external-link-new-window>Teil 1, <link http: www.law-podcasting.de die-creative-commons-license-teil-2 _blank external-link-new-window>Teil 2 und <link http: www.law-podcasting.de die-creative-commons-license-teil-3 _blank external-link-new-window>Teil 3.