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Kategorie: Onlinerecht

LG Koblenz: Web.de muss direkte E-Mail-Kommunikation ermöglichen

Web.de muss die direkte E-Mail-Kommunikation mit sich ermöglichen, so das LG Koblenz <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Urt. v. 03.11.2014 - Az.: 15 O 318/13).

Schrieb ein Kunde die Mail-Adresse "info@web.de" an, so erhielt er nachfolgende automatisierte Standard-Antwort:

"Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen erneut an den zuständigen Ansprechpartner."

Es folgt sodann eine Auflistung diverser Links. Am Ende der Mail hieß es:

"Wir freuen uns, wenn wir Ihnen weiterhelfen konnten und wünschen Ihnen weiterhin gute Kommunikation mit WEB.DE....

Diese E-Mail wurde durch ein automatisiertes System erzeugt. Individuelle Anfragen zu Diensten und Produkten von WEB.DE können über diese E-Mail-Adresse nicht bearbeitet werden."

Das LG Koblenz stufte dies als Verletzung des <link http: www.gesetze-im-internet.de tmg __5.html _blank external-link-new-window>§ 5 Abs.1 Nr.2 TMG ein. Danach muss ein Webseiten-Betreiber auf seiner Domain die erforderlichen Angaben machen, "die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,"

Da Web.de hier lediglich automatisierte Antworten verschicke, verletze das Unternehmen das Erfordernis der unmittelbaren Kommunikation, da hierdurch die gesetzlich vorgeschriebene Kontaktaufnahme-Möglichkeit ins Leere laufe.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Erst vor kurzem hat das LG Berlin <link http: www.dr-bahr.com news google-darf-support-ueber-e-mail-nicht-verweigern.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 28.08.2014 - Az.: 52 O 135/13) den Internet-Riesen Google verurteilt, User, die an die E-Mail-Adresse "support-de@google.com" schreiben, nicht einfach auf seine Hilfeseiten und Kontaktformulare zu verweisen und nicht jede weitere Kommunikation per E-Mail zu verweigern.

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