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Kategorie: Onlinerecht

LG Berlin: Weiteres Eilverfahren in Sachen UBER ohne Erfolg

Das Landgericht Berlin hat in einem weiteren Eilverfahren, das gegen die Betreiber einer Smartphone-App zur Vermittlung von Fahraufträgen eingeleitet worden ist, den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch Beschluss vom 5. August 2014 zurückgewiesen. Das Gericht hat die Eilbedürftigkeit verneint, da die Antragstellerin, eine GmbH, mit der Einleitung des Verfahrens zu lange gewartet habe. Ihr Geschäftsführer habe sich bereits im Dezember 2013 mit dem Geschäftsmodell befasst und er habe im April 2014 im eigenen Namen eine einstweilige Verfügung durch das Landgericht Berlin erwirkt, wonach den Betreibern untersagt worden ist, die Smartphoneapplikation in der Stadt Berlin einzusetzen (vgl. Pressemitteilung Nr. 21/2014).

Der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin hat das Landgericht mit Beschluss vom 19. September 2014 nicht abgeholfen und die Sache dem Kammergericht zur Entscheidung vorgelegt.

Landgericht Berlin, Beschlüsse vom 5. August 2014 und 19. September 2014
- 15 O 342/14 -

Quelle: Pressemitteilung des LG Berlin v. 25.09.2014

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