Amazon-Landing-Pages können eine Markenverletzung sein, so das OLG München <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 26.10.2015 - Az.: 29 W 1861/15).
Die Beklagte warb in einer AdWords-Anzeige mit dem kennzeichenrechtlich geschützten Begriff "ORTLIEB":
Ortlieb Fahradtasche
www.a....de. ortlieb-Fahradtasche
Bewertung für a...de
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Klickte der User auf dieses Angebot, kam er auf eine Landing-Page von Amazon. Dort waren jedoch nicht nur ORTLIEB-Produkte gelistet, sondern auch Waren der Mitbewerber.
Ein solches Verhalten verstoße gegen das Markengesetz, so die Richter des OLG München. Es werde die "Lotsenfunktion" der Marke dazu missbraucht, den angesprochenen Verkehr zu Angeboten Dritter zu locken und somit die Herkunftsfunktion der Marke zu beeinträchtigen.
Der Verbraucher erwarte bei den Suchergebnissen nur Produkte von Ortlieb bzw. mangels Erhältlichkeit eine entsprechende Fehlanzeige vorzufinden. Anders als bei einer allgemeinen Suchmaschine im Internet beschränke sich die interne Suchmaschine eines Online-Händlers auf das von ihm präsentierte Warenangebot.
Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Die Frage, ob "fehlerhafte" Amazon-Suchergebnisse eine Markenverletzung darstellen, ist aktuell Gegenstand zahlreicher gerichtlicher Entscheidungen.
Das LG Berlin <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile amazon-verletzt-keine-fremden-marken-wenn-suchergebnis-auch-mitbewerber-produkte-anzeigt-landgericht-berlin-20150602 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 02.06.2015 - Az.: 91 O 47/15) lehnt eine Haftung ab, das OLG Köln <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Urt. v. 20.11.2015 - Az.: 6 U 40/15) und das LG München I <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile amazon-suchergebnisse-die-neben-den-gesuchten-markenprodukten-auch-mitbewerber-anzeigen-sind-eine-markenverletzung-landgericht-muenchen_i-20150818 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 18.08.2015 - Az.: 33 O 22637/14) hingegen bejaht eine Verantwortlichkeit und nimmt einen Rechtsverstoß an.
Siehe dazu auch den Aufsatz von RA Dr. Bahr <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de aufsaetze amazon-marketing-services-rechtliche-probleme _blank external-link-new-window>"Rechtliche Probleme beim Amazon Marketing Services".