Ein Online-Shop muss die verkauften Waren in dem angegebenen Zeitraum an den Käufer ausliefern, andernfalls verhält er sich wettbewerbswidrig, so das LG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile online-shop-muss-angegebene-lieferfrist-einhalten-312-o-74-09-landgericht-hamburg-20090512.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 12.05.2009 - Az.: 312 O 74/09).
Die Klägerin nahm bei der Beklagten, einer Mitbewerberin, einen Testkauf vor. Die Ware sollte innerhalb von maximal sieben Tagen geliefert sein. Der gekaufte Gegenstand wurde und wurde jedoch nicht ausgeliefert, auch nach Monaten nicht.
Hierin sah die Klägerin einen Wettbewerbsverstoß und nahm die Beklagte auf Unterlassung in Anspruch.
Zu Recht wie die Hamburger Richter entschieden.
Die Bewerbung eines Produktes mit einer festen Lieferzeit sei irreführend, wenn die Termine nicht eingehalten würden bzw. könnten.
Zwar könne es durchaus einmal zu Lieferschwierigkeiten kommen, so dass die Ware nicht sofort lieferbar wäre. Im vorliegenden Fall hätte die Beklagte jedoch solche Umstände darlegen und nachweisen müssen. Dies habe sie aber nicht getan.
Gerade bei Online-Bestellungen erwarte der Kunde die Einhaltung der angegebenen Lieferzeiten, denn dort könnten die Angaben technisch leicht an die jeweils aktuellen Umstände angepasst werden.
Ebenso wettbewerbswidrig ist es, wenn in einem Online-Shop keine konkreten Angaben zu Lieferfristen gemacht werden und die Versendung der Produkte eine relativ lange Zeit beansprucht <link http: www.online-und-recht.de urteile irrefuehrende-internet-werbung-mit-fehlenden-lieferzeiten-312-o-637-08-landgericht-hamburg-20090303.html _blank external-link-new-window>(LG Hamburg, Urt. v. 03.03.2009 - Az.: 312 O 637/08). Bereits Mitte 2005 hat der BGH <link http: www.iww.de quellenmaterial _blank>(Urt. v. 07.04.2005 - Az.: I ZR 314/02) die Verpflichtung für Shop-Betreiber aufgestellt, die bestellte Ware unverzüglich zu versenden.