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Kategorie: Onlinerecht

LG Köln: Irreführende Werbung mit Preisreduzierung des Discounters PENNY

PENNYS Werbung mit "-58 %" auf UVP statt dem letzten Preis ist mangels Transparenz irreführend und damit wettbewerbswidrig.

Die Werbung des Discounters Penny mit einer Preisreduzierung, die sich nicht den Preis der letzten 30 Tage bezieht, sondern auf den UVP-Herstellerpreis ist irreführend, wenn die UVP-Bezugnahme nicht hinreichend transparent erfolgt (LG Köln, Urt. v. 16.07.2025 - Az.: 84 O 92/24).

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagte gegen eine Werbung des Lebensmitteldiscounters PENNY. 

In einem Prospekt wurde für einen Joghurt mit einer Preisermäßigung von “-58 %” und einem durchgestrichenen Preis von 0,79 EUR geworben. Tatsächlich bezog sich dieser Vergleich auf die Unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des Herstellers und nicht auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage.

Dies stufte das LG Köln als wettbewerbswidrig ein.

Denn die Werbung mit einem durchgestrichenen Preis und dem Hinweis “-58 %” erwecke den Eindruck, dass es sich um eine echte Preisreduzierung handle. Tatsächlich bezog sich der Vergleichspreis nur auf den UVP, nicht auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage. Dies führe einen erheblichen Teil der Verbraucher in die Irre, insbesondere weil die Angabe UVP nur klein und unauffällig erwähnt sei:

“Denn bei einem durchgestrichenen Preis geht der Verbraucher in der Regel davon aus, dass es sich hierbei um einen Preis handelt, den der Händler vor einer Preisermäßigung von seinen Kunden verlangt hat (…). Im vorliegenden Fall kommt hinzu, dass die Ankündigung „-58%“ drucktechnisch als Blickfang konzipiert ist, während die Kennzeichnung „UVP“ nur relativ klein gedruckt darunter zu lesen ist. (…)

Nach Auffassung der Kammer gilt insbesondere bei Preisen für Lebensmittel des alltäglichen Lebensbedarfs, die der Verbraucher im Alltag wahrnimmt und mit denen er sich nur in situationsangemessener Kürze beschäftigt, dass hier in erster Linie die Ankündigung einer Preisreduktion erwartet wird."

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