Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

BGH: Bei Online-Werbung mit Testsiegeln reicht Angabe der Internetseite aus, Verlinkung nicht erforderlich

Bei der Online-Werbung mit Testsiegeln (z.B.  "1. Platz") reicht die Angabe der Internetseite, die den Test durchgeführt hat, aus. Eine Verlinkung ist nicht erforderlich <link http: www.online-und-recht.de urteile bei-werbung-mit-testergebnissen-reicht-angabe-der-internetseite-aus-verlinkung-nicht-erforderlich-bundesgerichtshof-20161208 _blank external-link-new-window>(BGH, Beschl. v. 08.12.2016 - Az.: I ZR 88/16).

Die Beklagte, ein Telekommunikations-Anbieter, warb mit einem "1. Platz"-Emblem der Webseite "billig-tarif.de". Das Angebot war mit dem Angebot von Mitbewerbern verglichen und duch "billig-tarif.de" als beste Leistung gekürt worden.

Im Rahmen der Auseinandersetzung stellte der BGH noch einmal klar, dass bei der Online-Werbung mit derartigen Testsiegeln keine Verlinkung auf die Webseite, die das Testsiegel ausgestellte hatte, erforderlich sei. Vielmehr genüge es, wenn die URL der Webseite selbst angegeben würde. Wörtlich:

"Es wird ferner zu berücksichtigen sein, dass der Bundesgerichtshof im Bereich der Testsiegelwerbung nicht die Schaltung eines elektronischen Verweises (Links) zum Testergebnis verlangt, sondern die Angabe einer Internetseite ausreichen lässt (...)."


Rechts-News durch­suchen

18. August 2026
Unternehmen, die Werbe-Mails versenden, müssen im Streitfall die wirksame Einwilligung der Empfänger lückenlos nachweisen können. Andernfalls bleibt…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Wenn ein kostenloser Shuttle beworben wird, muss nicht ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass für Weiterfahrten der volle Fahrpreis gilt, sofern…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Gemäß Art. 16 DSA müssen Plattformen es Nutzern leicht machen, rechtswidrige Inhalte zu melden. Ein unklarer Meldebutton („Ein Problem mit diesem…
ganzen Text lesen
14. August 2026
Wer ein Auto über einen längeren Zeitraum nutzt und den Kaufpreis kennt, kann sich nicht nachträglich auf einen fehlerhaften Online-Bestellbutton…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen