Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

BGH: Merchant haftet für Wettbewerbsverletzungen seines Affiliates

Der BGH hat in einer aktuellen Entscheidung <link http: www.affiliateundrecht.de merchant-haftet-fuer-wettbewerbsverletzungen-seiner-affiliates-bgh-i-zr-134-10.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 17.08.2011 - Az.: I ZR 134/10) seine bisherige Rechtsprechung bestätigt und bejaht auch im vorliegenden Fall die Mithaftung des Merchants für die von seinem Affiliate begangenen Wettbewerbsverletzungen.

Bereits Ende 2009 hatte die Karlsruher Richter eine Grundlagen-Entscheidung zur Mitstörerhaftung des Merchant für seinen Affiliate getroffen <link http: www.affiliateundrecht.de bgh-haftung-des-merchants-fuer-seinen-affiliate-i-zr-109-06.html _blank external-link-new-window>(BGH, Urt. v. 07.10.2010 - Az.: I ZR 109/06). Das damalige Verfahren wurde an das OLG Köln zurückverwiesen, wo es mit einer Klageabweisung endete <link http: www.affiliateundrecht.de mitstoererhaftung-affiliate-olg-koeln-6-u-200-05-28-01-2011.html _blank external-link-new-window>(OLG Köln, Urt. v. 28.01.2011 - Az.: 6 U 200/05).

Im nun zu beurteilenden Fall nahm die Verbraucherzentrale Hamburg den Beklagten in Anspruch. Diese hatte - unaufgefordert - "Auftragsbestätigungen" für Zeitschriften-Abonnements an Verbraucher geschickt. Das verklagte Unternehmen verteidigte sich u.a. damit, dass die von ihr eingesetzten Affiliates Anmeldungen von Verbrauchern vorgetäuscht hätten.

Dies ließen die BGH-Richter nicht gelten.

Die die Beklagte könne sich nicht damit herausreden, dass keine Kenntnis von den wettbewerbswidrigen Handlungen gehabt habe, weil sie selbst Opfer eines Betrugs geworden sei. Denn ein derartiger Irrtum sei nur dann zu entschuldigen, wenn er seine Ursache nicht im Verantwortungsbereich des Unternehmens habe.

Vorliegend habe sich die Beklagte jedoch Dritter für den Vertrieb der Abonnements bedient. Sie habe daher in ihrem Unternehmen dafür Sorge zu tragen, dass die von ihr eingesetzten Affiliates und Vertriebspartner sich rechtmäßig verhalten. Deren Verhalten habe sich die Beklagte auch bei fehlender Kenntnis über die Täuschungshandlungen zurechnen zu lassen.

Insofern sei das wettbewerbswidrige Zusenden der Auftragsbestätigen der Beklagten zuzurechnen.

Rechts-News durch­suchen

26. September 2025
Ein Telefonanruf unter früheren Kollegen nach Gespräch auf einer Geburtstagsfeier ist kein unerlaubter Werbeanruf.
ganzen Text lesen
25. September 2025
Die Werbung eines Goldhändlers zur angeblich meldefreien Online-Bestellung über 2.000  EUR ist irreführend und wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
24. September 2025
Lidl darf seine App als "kostenlos" bezeichnen, da keine Geldzahlung verlangt wird und die Freigabe von Daten keine Preisangabe im rechtlichen Sinne…
ganzen Text lesen
24. September 2025
Ein Netzbetreiber verlangte fast 900 EUR für den Smart-Meter-Einbau, zulässig wären maximal 100 EUR. Das ist wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen