Das VG Hamburg <link http: justiz.hamburg.de contentblob data _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 27.08.2014 - Az.: 5 E 3534/14) hat entschieden, dass das von der Hamburger Wirtschaftsbehörde ausgesprochene Verbot gegen das US-Startup Uber formell rechtswidrig, aber inhaltlich begründet ist.
Da die unzuständige Behörde die Untersagungsverfügung ausgesprochen habe, sei der Verwaltungsakt formell fehlerhaft und der von Uber beantragten Herstellung der aufschiebenden Wirkung wurde stattgegeben.
So eindeutig und klar das Verwaltungsgericht die formelle Rechtswidrigkeit bestätigt, so klar äußert es sich auch zur inhaltlichen Rechtmäßigkeit des Verbots:
"Zwar dürften die von der Antragstellerin (...) vermittelten Fahrer nach dem Sachverhalt, wie er sich aus den Akten entnehmen lässt, illegal handeln, da sie ohne entsprechende Genehmigung Personenbeförderung im Sinne des Person enbeförderungsgesetzes (PBefG) betreiben dürften.
Diese illegale Betätigung dürfte den Antragstellerinnen auch zuzurechnen sein."
Die Entscheidung bringt Uber somit lediglich eine Verschnaufspause, nicht mehr. Spätestens wenn die zuständige Behörde das Untersagungsverbot (erneut) ausspricht, wird das VG Hamburg aller Voraussicht nach die behördliche Anordnung bestätigen.