Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: "VISA Entropoay" kein gängiges Zahlungsmittel

"VISA Entropay" ist kein gängiges Zahlungsmittel in einem Online-Shop (hier: opode.de), so dass dies nicht die einzige kostenlose Payment-Variante sein dar (LG Hamburg, Urt. v. 01.10.2015 - Az.: 327 O 166/15).

Seit der letzten Verbraucherrechte-Richtlinie muss der Online-Shop-Betreiber seinem Kunden zumindestens eine gängige und zumutbare kostenlose Bezahlmöglichkeit anbieten: 

"§ 312 a Abs.4 BGB:
(4) Eine Vereinbarung, durch die ein Verbraucher verpflichtet wird, ein Entgelt dafür zu zahlen, dass er für die Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten ein bestimmtes Zahlungsmittel nutzt, ist unwirksam, wenn
1. für den Verbraucher keine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit besteht oder
2. das vereinbarte Entgelt über die Kosten hinausgeht, die dem Unternehmer durch die Nutzung des Zahlungsmittels entstehen."

Der Betreiber von opodo.de bot als kostenlose Möglichkeit lediglich die Variante "VISA Entropay" an. Die anderen waren kostenpflichtig.

Das Hamburger Gericht sah dies als nicht ausreichend an, da "VISA Entropay" wenig verbreitet sei und daher erhebliche Teile der Bevölkerung nicht die Chance hätten, eine kostenfreie Zahlungsmöglichkeit zu nutzen.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Die Entscheidung liegt auf einer Linie mit den bisherigen Veröffentlichungen zu diesem Themenkomplex. Das LG Frankfurt <link http: www.online-und-recht.de urteile sofortueberweisung-de-keine-zumutbare-bezahlmoeglichkeit-fuer-verbraucher-landgericht-frankfurt_am-20150626 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 26.06.2015 - Az.: 2-06 O 458/14) sieht "Sofortüberweisung" als nicht zumutbar an.

Das OLG Dresden <link http: www.dr-bahr.com news zahlungsmittel-visa-electron-und-mastercard-gold-im-online-shop-nicht-gaengig-und-zumutbar.html _blank external-link-new-window>(Urt v. 03.02.2015 - Az.: 14 U 1489/14) bewertet die Zahlungsmittel "VISA Electron" und "MasterCard GOLD" als nicht gängig.

Rechts-News durch­suchen

21. Januar 2026
Unternehmen (hier: Fitness First) dürfen befristete Rabattaktionen nicht ohne sachliche Begründung verlängern, sonst täuschen sie Verbraucher.
ganzen Text lesen
13. Januar 2026
Ein Tofu-Produkt mit nur 36 % Füllmenge täuscht über den Inhalt und ist deshalb wettbewerbswidrig (Mogelpackung)
ganzen Text lesen
13. Januar 2026
Autohäuser müssen bei Online-Werbung für Neuwagen stets CO₂- und Verbrauchswerte sofort sichtbar angeben. Ein Neuwagen liegt dann vor, wenn die…
ganzen Text lesen
30. Dezember 2025
Die Werbung mit dem Begriff "Immunkraft" für Fruchtsaft ist unzulässig, da sie eine nicht belegte Gesundheitswirkung suggeriert.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen