LG Magdeburg: Zweckwidriger Grund bei DSGVO-Auskunftsanspruch führt zu Rechtsmissbrauch

22.12.2022

Ein zweckwidriger Grund (hier: Auskunft über Prämienerhöhungen bei privater Krankenversicherung) führt bei einem DSGVO-Auskunftsanspruch zu einem Rechtsmissbrauch (LG Magdeburg, Urt. v. 17.11.2022 - Az.: 11 O 466/22).

Der Kläger wehrte sich gegen Prämienerhöhungen seiner privaten Krankenversicherung und verlangte Auskunft über sämtliche Erhöhungen aus den Jahren 2008 - 2020.

Das LG Magdeburg wies die Klage ab.

"Ein Auskunftsanspruch des Klägers lässt sich auch nicht erfolgreich auf § 15 DSGVO stützen.

Ihm steht der sich aus § 242 BGB ergebende Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegen. Nach dem Willen des Klägers soll das begehrte Auskunftsbündel ausschließlich der Verfolgung von Leistungsansprüchen dienen. Dabei handelt es sich aber um einen verordnungsfremden Zweck."

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Inzwischen hat eine Vielzahl von Gerichten (OLG und LG) entschieden, dass ein Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO dann ausgeschlossen wird, wenn er ausschließlich oder primär zur Verfolgung anderer Zwecke eingesetzt wird.

Bei der Mehrzahl der vorliegenden Entscheidungen ging es um versicherungsrechtliche Auskunftsbegehren, insbesondere um Auskünfte von Prämienerhöhungen aus der Vergangenheit.