Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Köln: Amazon-Händler haften für urheberrechtswidrige Produktbilder Dritter

Das LG Köln hat in einem aktuellen Hinweisbeschluss (Az.: 28 O 814/11) noch einmal deutlich gemacht, dass Amazon-Händler für urheberrechtswidrige Produktbilder Dritter haften, wenn diese bei ihren Produkten eingeblendet werden.

Dritte können über die Funktion "Stellen Sie Ihre eigenen Bilder ein" dem Angebot eines Amazon-Händlers eigene Bilder hinzufügen. Obgleich der Amazon-Händler diesen Upload in keiner Weise kontrollieren kann, haftet er.

Die Kölner Richter führen auf, dass durch die Teilnahme am Online-Verkauf der Amazon-Händler die Gefahr geschaffen habe. Auch wenn er diese Gefahr derzeitig nur dadurch vermeiden könne, indem er den Abverkauf bei Amazon vollständig einstelle, sei eine solche Anforderung angemessen verhältnismäßig.

Denn das Recht des Urhebers müsse nicht hinter die geschäftlichen Interessen des Amazon-Händlers zurücktreten. Vielmehr sei Amazon verpflichtet, ein solches technisches System zu implementieren, dass derartige Rechtsverletzungen zukünftig unterblieben.

Rechts-News durch­suchen

20. Oktober 2026
Plattformbetreiber, die den Handel mit manipulierten Spielerkonten ermöglichen und dabei fremde Marken nutzen, haften für Urheberrechts- und…
ganzen Text lesen
14. Oktober 2026
Wer ein urheberrechtlich geschütztes Foto ohne Erlaubnis des Urhebers und ohne Urheberbenennung auf Pinterest zu Werbezwecken einsetzt, haftet auf…
ganzen Text lesen
13. Oktober 2026
Wer eine eidesstattliche Versicherung als Nachweis der Urheberschaft ablehnt, gibt damit Anlass zur gerichtlichen Geltendmachung. Im Zweifel trägt er…
ganzen Text lesen
25. September 2026
Wer die Ergebnisse von Stiftung Warentest mit Affiliate-Links verknüpft, nutzt die bekannte Marke zu Werbezwecken aus und muss mit Unterlassungs- und…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen