Ein Amazon-Händler, dem es ohne weiteres möglich ist zu erkennen, dass die von ihm verkaufte Musik-DVD offensichtlich nicht lizenzierte Konzertaufnahmen enthält, haftet für den Rechtsverstoß <link http: www.online-und-recht.de urteile unternehmer-haftet-fuer-urheberrechtswidrigen-vertrieb-von-bootleg-dvd-dritter-310-o-142-11-landgericht-hamburg-20111013.html _blank external-link-new-window>(LG Hamburg, Urt. v. 13.10.2011 - Az.: 310 O 142/11).
Das Gericht bestätigt damit seine Ansicht, die es im bereitszuvor im Beschlussverfahren geäußert hatte <link http: www.online-und-recht.de urteile verkauf-offensichtlich-nicht-lizenzierter-konzertaufnahme-ueber-amazon-unzulaessig-310-o-142-10-landgericht-hamburg-20110523.html _blank external-link-new-window>(LG Hamburg, Beschlv. 23.05.2011 - Az.: 310 O 142/11).
Die Klägerin war ausschließliche Rechteinhabern an den Musikstücken eines Künstlers. Die Beklagte war Amazon-Händlerin und bot unerlaubt eine DVD mit eben diesen Werken online an.
Die Beklagte berief sich auf die "Buchhändler-Entscheidung" des LG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile online-buchhaendler-haftet-fuer-rechtsverletzende-buchinhalte-erst-ab-kenntnis-308-o-16-11-landgericht-hamburg-20110311.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 11.03.2011 - Az.: 308 O 16/11), wonach ein Online-Buchhändler grundsätzlich nicht für die fremden Urheberrechtsverletzungen, die in dem Werk durch den Autoren geschehen, mit haftet.
Die Hamburger Robenträger ließen diese Ansicht jedoch nicht gelten, sondern bejahten den klägerischen Anspruch auf Unterlassung.
Die "Buchhändler-Entscheidung" sei im vorliegenden Fall nicht anwendbar, denn der Rechtsverstoß sei hier offensichtlich. In dem damaligen Verfahren ging es um ein grundsätzlich rechtmäßiges Produkt, von dem letztlich nur 4 Fotos problematisch waren. Hier sei die DVD jedoch nie rechtmäßig gewesen.