Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Datenschutzrecht

LG Wiesbaden: Auskunftei darf Restschuldbefreiung bis zu 3 Jahre speichern

Eine Auskunftei darf den Umstand der Restschuldbefreiung bis zu drei Jahre danach speichern. Die Rechte des Betroffenen werden dadurch nicht verletzt, da die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse daran hat, zu erfahren, dass dieser über Jahre hinweg nicht in der Lage war, seine Verbindlichkeiten zu erfüllen <link http: www.adresshandel-und-recht.de urteile speicherung-ueber-umstand-der-restschuldbefreiung-bis-zu-3-jahre-zulaessig-5-t-9-10-landgericht-wiesbaden-20101021.html _blank external-link-new-window>(LG Wiesbaden, Beschl. v. 21.10.2010 - Az.: 5 T 9/10).

Die Klägerin wandte sich im Rahmen eines Prozesskostenhilfeantrags dagegen, dass die beklagte Auskunftei die Informationen über die Restschuldbefreiung bis zu drei Jahre speicherte und für die Öffentlichkeit bereit hielt.

Nach Ansicht der Klägerin stünden Sinn und Zweck der eigentlichen Restschuldbefreiung einer Speicherung entgegen. Insofern ersuchte sie gerichtliche Hilfe.

Das Gericht lehnte den Antrag ab.

Die Erteilung einer Restschuldbefreiung lasse Rückschlüsse auf die Zahlungsfähigkeit eines Schuldners zu. So auch hier die Klägerin. Diese sei nachweislich über Jahre hinweg nicht in der Lage gewesen, ihre Verbindlichkeiten zu erfüllen. Hieran besteht ein berechtigtes öffentliches Interesse der kreditgebenden Wirtschaft.

Von einer unverhältnismäßigen Belastung der Betroffenen sei auch nicht auszugehen, da diese in einem Gespräch mit einer kreditgebenden Bank auch offenlegen müsse, ob sie in der Vergangenheit eine Restschuldbefreiung erlangt habe.

Siehe zu der gesamten Problematik auch das vor wenigen Tagen erschienene neue Buch von RA Dr. Bahr <link http: www.gewerblicher-adresshandel.de _blank external-link-new-window>"Recht des Adresshandels".

Rechts-News durch­suchen

21. Januar 2026
Ein Firmenname darf im Handelsregister nicht willkürlich in der Groß-/Kleinschreibung verändert werden, wenn dies praktische Nachteile bringt, d.h.…
ganzen Text lesen
07. Januar 2026
Auch individuell verhandelte Klauseln gelten als AGB, wenn sie später einheitlich und ohne Mitwirkung für viele Verträge genutzt werden.
ganzen Text lesen
24. Dezember 2025
Die Kanzlei Dr. Bahr wünscht allen Lesern fröhliche und besinnliche Weihnachten 2025! Bleiben Sie gesund und genießen Sie ein paar besinnliche,…
ganzen Text lesen
18. Dezember 2025
Ein Schiedsrichter-Assistent der 3. Liga ist kein Arbeitnehmer und kann daher keine arbeitsgerichtliche Klage wegen Diskriminierung erheben.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen