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Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Bei illegaler Online-Casino-Teilnahme kein Erstattungsanspruch gegen Kreditkarten-Anbieter

Ein Kunde, der an einem illegalen Online-Casino teilnimmt, hat keinen Erstattungsanspruch gegen seinen Kreditkarten-Anbieter (LG Hamburg, Urt. v. 03.01.2020 - Az.: 330 O 111/19).

Es ging um knapp 106.000,- EUR, die der Kläger über seine Kreditkarte an unterschiedliche Online-Glücksspiel-Anbieter zahlte, die in Deutschland verboten waren. Nun verlangte er die Erstattung des Entgeltes von dem Zahlungsanbieter, da der Vertrag wegen Verstoß gegen den Glücksspiel-Staatsvertrag nichtig sei.

Das LG Hamburg wies die Klage ab. 

Das Kreditkartenunternehmen sei nicht verpflichtet gewesen, die genutzten Glücksspielangebote mit der "Whitelist" der deutschen Bundesländer abzugleichen, um eine eventuelle Illegalität zu erkennen. Denn ein solcher Prüfaufwand gehe über die normale Bearbeitung der Zahlungsvorgänge hinaus und sei dem Kreditkartenunternehmen nicht zumutbar. Der Anbieter Firma habe vielmehr von einem rechtstreuen Verhalten des Kunden ausgehen können. 

Zudem sei eine Überprüfung auch kaum möglich, da in der Regel nicht erkennbar sei, von wo aus der Kreditkarteninhaber die Glücksspielangebote angenommen habe und welche Spiele er tatsächlich gespielt habe. Im Ausland seien zahlreiche Angebote von Glücksspielen, anders als in Deutschland, legal.

Außerdem konterkariere die Annahme, dass der Zahlungsvertrag nichtig sei, die Schutzzwecke des Glücksspiel-Staatsvertrags.

In einem solchen Falle würde nämlich dann das gutgläubige Kreditinstitut auf den Aufwendungen sitzen bleiben und dem Spieler ein Freibrief erteilt, weil der verspielte Einsatz sogleich von der Bank erstattet werden müsste. Ein Spieler könne unter diesen Umständen Glücksspiel ohne jegliches finanzielle Risiko ausführen.

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