Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Rostock: Hotel-Sterne-Bewertung bei Tripadvisor, Holidaycheck oder Booking kein Verstoß gegen Unterlassungserklärung

Die übliche Sterne-Bewertung von Hotels auf den Online-Plattformen Tripadvisor, Holidaycheck oder Booking erweckt beim Verbraucher nicht den Eindruck, dass es sich hierbei um eine offizielle Sterne-Klassifizierung der Einrichtung handelt (LG Rostock, Urt. v. 28.02.2018 - Az.: 5 HK O 127/17).

Die Beklagte betrieb ein Hotel und hatte in der Vergangenheit online mit einer falschen Sterne-Klassifizierung geworben.

Auf die Abmahnung der Klägerin hin gab sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, in der sie sich verpflichtete,

"es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr selbst oder durch Dritte im Hotelbetrieb, in gedruckten Werbeunterlagen oder sonst werblich mit Hinweisen auf eine Sterneklassifizierung zu werben, sofern dem keine aktuell gültige Zertifizierung nach der Maßgabe der Deutschen Hotelklassifizierung zugrunde liegt."

Einige Zeit später tauchten, wenn der Name des Hotels bei Google eingegeben wurde, folgende Suchtreffer auf:

Hotel (...)
www.tripadvisor.de (…)
*****Bewertung: 5,7/6 – 12 Abstimmungsergebnisse (…)

Hotel (...)
www.booking.com (…)
*****Bewertung: 8,4/10 – 295 Rezensionen (…)

Hotel (...)
www.holidaycheck.de (…)
*****Bewertung: 5,8/6 – 13 Abstimmungsergebnisse (…)

Hotel (...)
Anzeige www.trivago.de/(…)
4,5 *****Bewertung für trivago.de

Hotel (...)
www.agoda.com
*****Bewertung: 8,3/10 – 254 Rezensionen (…)

Die Klägerin sah darin einen Verstoß gegen die Unterlassungserklärung und ging vor Gericht.

Das LG Rostock lehnte den Anspruch ab.

Eine Verletzung der abgegebenen Unterlassungserklärung sei nicht ersichtlich, so die Robenträger.

Zwar entstünde für den Betrachter der Google-Ergebnisse unmittelbar der Eindruck einer Wertung mit Sternen. Nicht jedoch der irreführende Eindruck, dass es sich bei den abgebildeten Sternen um Klassifizierungssterne nach der Maßgabe der Deutschen Hotelklassifizierung handle.

Die abgebildeten Sterne und deren Anzahl seien in ihrer Darstellung und mit dem Kontext zu den jeweiligen Online-Portalen als Sterne teils aus "Bewertungen“, "Abstimmungsergebnissen“ und "Rezensionen" kenntlich gemacht. 

Dieser Gesamteindruck erwecke beim Verbraucher nicht die Erwartung, dass dies eine offizielle Klassifizierung einer neutralen Klassifizierungsstelle sei.

Rechts-News durch­suchen

06. Juli 2026
Wer auf Amazon nach einem Produktwechsel weiterhin alte Kundenbewertungen für das neue Angebot nutzt, betreibt irreführende Werbung und muss dies…
ganzen Text lesen
29. Juni 2026
Wer in Anzeigen seine Identität und Anschrift verschweigt, riskiert ein Ordnungsgeld. Auch wenn nur der Geschäftsführer als Kontakt genannt wird.
ganzen Text lesen
29. Juni 2026
Makler müssen in Immobilienanzeigen Rechtsform und Anschrift nennen, Name und Website allein reichen nicht aus.
ganzen Text lesen
25. Juni 2026
Gewerbeverbot wegen aggressiver Gewinnspielwerbung? Das reicht nicht, wenn Verbrauchern kein direkter finanzieller Schaden entsteht.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen