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Kategorie: Onlinerecht

OLG Nürnberg: Sterne-Klassifizierung auf Hotel.de irreführend und somit wettbewerbswidrig

Die Sterne-Klassifizierung auf der Online-Plattform Hotel.de ist irreführend und somit wettbewerbswidrig <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(OLG Nürnberg, Urt. v. 19.04.2016 - Az.: 3 U 1974/15). Denn die Vergabe erfolgt nicht durch einen neutralen Dritten, sondern durch den Anbieter selbst. Die Irreführung kann auch nicht durch einen Mouseover-Hinweis vermieden werden.

Die Parteien stritten um die Sterne-Klassifizierung für die Unterkünfte auf der Online-Plattform Hotel.de. Die Bewertung erfolgte durch Hotel.de selbst und nicht durch einen unabhängigen Dritten.

Dies stuften die Nürnberger Richter als irreführend ein.

Die vorgenommene Sterne-Klassifizierung erwecke beim Verbraucher den Eindruck, es handle sich um die Einstufung durch eine neutrale Stelle. Der Betrachter gehe davon aus, dass die Bewertung anhand objektiver Merkmale bestimmt werde und dass dies durch eine neutrale, unabhängige Stelle überprüft und gewährleistet werde.

Dies sei hier nicht der Fall, denn die Klassifizierung erfolge durch Hotel.de. Hotel.de sei jedoch nicht unabhängig, denn es bestünden mit den jeweiligen Hotels entsprechende vertragliche Beziehungen.

Die Irreführung wurde auch nicht dadurch vermieden, dass ein aufklärender Hinweis über Art und Umfang der Klassifizierung erfolgt sei. Denn dieser Hinweis sei lediglich durch eine Mouseover-Funktion erfolgt. Dies genüge jedoch nicht, denn hierbei handle es sich lediglich um einen optional angezeigten Text.

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