Die lang ersehnte Entscheidung des BGH zur Mitstörerhaftung des Merchants für etwaige Rechtsverletzungen seines Affiliates ist da. Siehe zu diesem Problembereich auch unseren Podcast <link http: www.law-podcasting.de haftung-des-merchant-fuer-seine-affiliates _blank>"Haftung des Merchant für seine Affiliates" und den Aufsatz von RA Dr. Bahr <link http: www.affiliateundrecht.de mitstoererhaftung-merchant-fuer-affiliate.html _blank>"Haftung des Merchants für seine Affiliates - oder: Der Untergang des Affiliate-Abendlandes?".
Obgleich das höchste deutsche Zivilgericht entschieden hat, bleibt die Frage weiterhin ungeklärt. Zwar hat der BGH (I ZR 109/06) das Urteil der vorherigen Instanz, des OLG Köln <link http: www.affiliateundrecht.de olg-koeln-haftung-des-merchants-fuer-seinen-affiliate-6-u-200-05.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 24.05.2006 - Az. 6 U 200/05), aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung dorthin zurückverwiesen.
Unklar ist und bleibt jedoch der Grund für die Aufhebung. Da noch keine schriftlichen Entscheidungsgründe existieren, kann Grund der Aufhebung eine grundsätzliche Verneinung der uferlosen Mitstörerhaftung des Merchants durch die BGH-Richter sein. Genauso gut denkbar ist es jedoch, dass die Juristen die bisherige Mitstörer-Rechtsprechung bejahen, den Fall aber wegen eines unklaren Sachverhalts zurückverweisen. Beides ist denkbar.
Vermutungen in die eine oder andere Richtung sind somit nichts weiter als reine Kaffeesatzleserei. Es gilt daher die schriftlichen Entscheidungsgründe abzuwarten.
Die Kanzlei Dr. Bahr unterhält mit <link http: www.affiliateundrecht.de _blank>Affiliate & Recht ein eigenes Info-Portal zum Bereich der Affiliates, Merchants und Affiliate-Netzwerke.