Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Koblenz: Befristete Rabattaktion, die verlängert wird, ist grundsätzlich wettbewerbswidrig

Wirbt ein Unternehmen mit einer befristeten Rabattaktion, so darf nach Ende dieses Zeitraums der beworbene Nachlass nicht weiter angeboten werden (LG Koblenz, Urt. v. 13.12.2016 - Az.: 1 HK O 26/16).

Die Beklagte bewarb eine Rabattaktion und wies mit Datumsangabe darauf hin, dass diese nur zeitlich befristet verfügbar sei. Nach dem Ende der Frist bot die Beklagte die Konditionen jedoch auch weiterhin an.

Das LG Koblenz sah darin einen Wettbewerbsverstoß.

Durch den Hinweis auf die angeblich zeitlich begrenzte Verfügbarkeit werde der potentielle Kunde unter Druck gesetzt  und möglicherweise zu einem voreiligen Handeln motiviert, welches er unter normalen Umständen nicht vornehmen würde.

Daher müsse sich ein Unternehmer grundsätzlich an die von ihm genannten Fristen halten. Etwas anderes gelte nur dann, wenn ein sachlicher Grund für eine Verlängerung der Frist bestünde. Ein solcher Grund sei aber im vorliegenden weder von der Beklagten vorgetragen noch aus den näheren Umständen ersichtlich.

Rechts-News durch­suchen

12. Juni 2026
Unberechtigte Patentmeldungen an Online-Plattformen, die zur Sperrung führen, lösen wie eine Schutzrechtsverwarnung Schadensersatz aus.
ganzen Text lesen
04. Juni 2026
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die sich aus dem…
ganzen Text lesen
03. Juni 2026
Wer online Textilien verkauft, muss das Material direkt vor dem Kauf klar angeben.
ganzen Text lesen
27. Mai 2026
Wer eine Erbpachtwohnung online verkauft, muss Restlaufzeit und Erbbauzins klar im Inserat angeben.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen