Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Berlin: Streitwert für datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch bei 2.000,- EUR

Der Streitwert für einen datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch liegt bei 500,- EUR, so das LG Berlin (Beschl. v. 16.12.2019 - Az.: 35 T 14/19).

Das LG Berlin stuft einen Betrag iHv. 2.000,- EUR für angemessen ein:

"(...) Vereinzelt ein Wert von 500,00 € für das reine Informationsinteresse angesetzt wird (...).

Vor diesem Hintergrund ist im Rahmen der gemäß § 3 ZPO erforderlichen Schätzung eine höhere Bewertung veranlasst, die im Einzelfall bis zu 5.000,00 € anzusetzen sein kann (OLG Köln, Beschluss vom 03.09.2019 - 20 W 10/18; AG München, Teilurteil vom 04.09.2019 - 155 C 1510/18, Rn. 69-71). Berücksichtigt man im vorliegenden Fall, dass der Kläger eine initiale Kontaktaufnahme durch die Beklagte und damit einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht behauptet hat, ist die beantragte Wertfestsetzung als angemessen anzusehen."

 

Rechts-News durch­suchen

13. November 2025
Die SCHUFA darf Positivdaten von Mobilfunkkunden zur Betrugsprävention erhalten, entschied der BGH zugunsten des Telekommunikation-Anbieters.
ganzen Text lesen
07. November 2025
Wer wegen seiner Tätigkeit konkret gefährdet ist, kann eine Auskunftssperre im Melderegister verlangen.
ganzen Text lesen
27. Oktober 2025
Arbeitnehmer gelten laut BGH in der Regel nicht als Verantwortliche im Sinne der DSGVO, sondern als dem Arbeitgeber unterstellt.
ganzen Text lesen
20. Oktober 2025
Die Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten in die USA durch ein soziales Netzwerk ist rechtmäßig, ebenso die Verweigerung von Auskünften…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen