Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LAG Nürnberg: 500,- EUR Streitwert für Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO

Nach Ansicht des LAG Nürnberg liegt der Streitwert für Auskunftsansprüche nach Art. 15 DSGVO grundsätzlich bei 500,- EUR (LAG Nürnberg, Beschl. v. 28.05.2020 - Az.: 2 Ta 76/20).

Die Klägerin machte im Rahmen einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung gegen ihren Arbeitgeber u.a. einen datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch geltend.

Das LAG Nürnberg bewertete dieses Begehren mit einem Streitwert von 500,- EUR:

"Hiervon ausgehend ist der Wert eines Auskunftsbegehrens nach Art. 15 DSGVO mit 500,00 Euro zu bewerten, sofern nicht besondere Umstände hinzutreten (LAG Düsseldorf a.a.O. unter Verweis auf OLG Köln, 05.02.2018 - 9 U 120/17, juris [600,00 Euro]). 

Denn es ist im vorliegenden Fall nicht erkennbar, dass das Persönlichkeitsrecht des Auskunftsläubigers in einer Weise berührt wäre, die über den schlichten, massenhaft gewährten Auskunftsanspruch hinausginge, der ein allgemeines Informationsinteresse befriedigen soll. "

Und weiter:

"Aus Schwierigkeit und Umfang der Rechtssache ergeben sich keine Anhaltspunkte für eine höhere Wertfestsetzung, da es sich um einen einfachen, in der Sache nicht streitigen und schwierig zu beurteilenden Streitpunkt handelt. Werden zusätzlich die wirtschaftlichen Auswirkungen des Begehrens herangezogen, findet sich auf der Seite des Gläubigers, wie dargelegt, kein Anhaltspunkt für eine höhere Wertfestsetzung.

Wird zudem der auf Seiten des Schuldners zu tätigende Aufwand bei der Bemessung des Werts in angemessener Weise berücksichtigt, ergibt sich wiederum nichts Anderes.

Der Aufwand ist mit Blick auf die durchgängig vorhandene EDV-Technik ausgesprochen geringfügig (LAG Düsseldorf a.a.O., vgl. etwa zur Bewertung des sogenannten Abwehrinteresses eines zur Auskunftserteilung verurteilten Auskunftsschuldners BGH 07.11.2017 - II ZB 4/17, juris [400,00 Euro] und OLG Köln, 20.12.2018 - 19 U 169/18, juris [600,00 Euro])."

Rechts-News durch­suchen

12. Mai 2026
Eine Auskunftei darf frühere Anschriften für das Bonitätsscoring speichern und nutzen.
ganzen Text lesen
08. Mai 2026
Ausweiskontrollen und Videoüberwachung in Berliner Sommerbädern waren 2023 wegen der angespannten Sicherheitslage rechtmäßig.
ganzen Text lesen
06. Mai 2026
Ein Bürger kann von der Datenschutzbehörde kein bestimmtes Einschreiten gegen die Kamera eines Nachbarn verlangen, wenn kein DSGVO-Verstoß vorliegt.
ganzen Text lesen
04. Mai 2026
Webinar mit RA Dr. Bahr "Update 2026: Werbeeinwilligungen nach DSGVO und UWG" am 16.06.2026
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen