Der Streitwert für das Angebot einer urheberrechtswidrigen Musik-CD auf eBay liegt bei 8.000,- EUR <link http: www.online-und-recht.de urteile streitwert-fuer-anbieten-illegaler-musik-cd-auf-ebay-bei-8000-eur-oberlandesgericht-jena-20150827 _blank external-link-new-window>(OLG Jena, Beschl. v. 27.08.2015 - Az.: 2 W 253/15).
Die urheberrechtswidrige Musik-CD eines international bekannten Künstlers wurde bei eBay angeboten. Dagegen ging der Kläger vor.
Die Vorinstanz hatte einen Streitwert von 1.000,- EUR angenommen. Dies hielt das OLG Jena eindeutig für zu gering.
Der Musiker, um den es hier gehe, sei ein weltweit bekannter Interpret. Zwar handle es sich nur um einen einmaligen Verkauf eines Tonträgers. Dieser enthalte jedoch gleich mehrere Titel. Zudem könne die CD jederzeit in beliebiger Anzahl vervielfältigt werden.
Das Gericht legte daher den Streitwert auf 10.000,- EUR fest. Da es sich im vorliegenden Fall aber um ein einstweiliges Verfügungsverfahren handle, sei ein Abschlag von 20% zu machen, so dass der Streitwert mit 8.000,- EUR zu bemessen sei.